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Deponie Enzersdorf/Fischa kann weiter nicht errichtet werden

Genehmigung ist an Realisierung einer Zufahrt geknüpft

Wien - Die Umweltorganisation VIRUS stellt klar, dass - entgegen der Desinformation der Projektwerberin - das Deponieprojekt Enzersdorf an der Fischa mangels Zufahrt nicht betrieben werden kann. Experte Wolfgang Rehm. "Das Bundesverwaltungsgericht hat am 12.
Oktober 2020 eine nur bedingte an die Realisierung einer Zufahrt geknüpfte Genehmigung erteilt die seither rechtskräftig ist. Die kürzlich zugestellte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes ändert daran nichts."

Dem Höchstgericht sei insbesondere die Frage vorgelegt worden, ob eine derartige Bedingung überhaupt zulässig sei, oder nicht die Genehmigung überhaupt hätte versagt werden müssen. "Der VwGH hat sich bedauerlicherweise dazu entschlossen, diese Rechtsfrage nicht aufzugreifen, obwohl das BVwG mit Zuerkennung der so genannten
ordentlichen Revision Klärungsbedarf gesehen hat und hat die von Gemeinden, Bürgerinitiativen und uns eingebrachten Revisionen nicht behandelt, im Ergebnis bleibt also alles wie gehabt", so Rehm. Da keine der beiden vorgelegten Zufahrtsalternativen umsetzbar und weiters davon auszugehen sei, dass weder die Gemeinde Enzersdorf an der Fischa noch die Gemeinde Arbesthal/Göttlesbrunn ihre Zustimmung erteilen, ändere sich also nichts an der fehlenden Umsetzbarkeit des Deponievorhabens. "Wir gehen nicht davon aus dass hier tatsächlich ein rechtswidriger Deponiebetrieb aufgezogen werden soll", so Rehm abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /