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Neues Strahlenschutzgesetz beschlossen

Bündelung der Kompetenzen im Klimaschutzministerium

„Nach über 50 Jahren haben wir nun im Nationalrat ein neues Strahlenschutzgesetz beschlossen“, freut sich der Anti-Atom-Sprecher der Grünen, Martin Litschauer. In diesem Gesetz werden nun endlich zahlreiche Kompetenzen im Klimaschutzministerium gebündelt.

So wird z.B. ab 1.1.2021 die behördliche Regulierung des Forschungsreaktors der TU Wien und die damit zusammenhängenden Angelegenheiten der nuklearen Sicherheit der Zuständigkeit des Klimaschutzministeriums überantwortet. Damit wird die Aufsicht über solche Anlagen vom Betreiber entflechtet, sodass wir auch einer EU-Forderung nachkommen. „Ich wünsche mir diese Entflechtung auch auf Bundesländerebene, wo in den Landeskliniken die medizinischen Geräte auch von den Bundesländern überwacht werden. In diesem Bereich könnte ebenfalls eine Entflechtung stattfinden, in dem die Zuständigkeit dem Klimaschutzministerium übertragen wird“, fordert Litschauer.

Eine wesentliche Neuregelung betrifft auch die Radonschutzverordnung im Strahlenschutzgesetz. Mit dieser soll die Radonbelastung gesenkt und dadurch die Gesundheit von Arbeitskräften sowie der österreichischen Bevölkerung geschützt werden. Der Radonschutz ist gerade in Österreich zum Schutz der Gesundheit äußerst wichtig, da viele Regionen aufgrund der natürlichen Geologie ein sehr hohes Radonpotenzial aufweisen. „Nach dem Rauchen ist Radon in Österreich die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Deshalb sind hier bauliche Maßnahmen ein großer Gewinn für unsere Gesundheit und eine gute Investition“, sagt Litschauer. Im Gegensatz zu Lärm ist Radon nur über entsprechende Messungen feststellbar. Dafür liefert das Strahlenschutzgesetz die notwendige Grundlage.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /