© hbieser pixabay.com / Wüste
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Bekämpfung der Wüstenbildung in der EU: Den bisherigen Schritten mangelt es an Kohärenz

EU-Prüfer kritisieren, dass Kommission kein klares Bild von den Herausforderungen hat

Die Europäische Kommission hat kein klares Bild von den Herausforderungen, die mit den zunehmenden Bedrohungen der Wüstenbildung und Landverödung in der EU verbunden sind, wie einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zu entnehmen ist. Die von der Kommission und den Mitgliedstaaten bisher zur Bekämpfung der Wüstenbildung unternommenen Schritte sind nur begrenzt kohärent, so die Prüfer, und die Kommission hat die Fortschritte im Hinblick auf das Ziel, bis 2030 Bodendegradationsneutralität zu erreichen, nicht bewertet.

Der Begriff Wüstenbildung dient der Beschreibung von vom Menschen verursachten und klimabedingten Prozessen, die zu Problemen in trockenen Gebieten führen, beispielsweise verminderte Nahrungsmittelproduktion, Unfruchtbarkeit des Bodens, Abnahme der natürlichen Widerstandsfähigkeit des Landes und verminderte Wasserqualität. Aus Prognosen zum Klimawandel in Europa geht hervor, dass das Risiko der Wüstenbildung zunimmt. Heiße Halbwüsten gibt es bereits in Südeuropa, und das Phänomen breitet sich nach Norden aus. Wüstenbildung ist eine Folge des Klimawandels, zugleich aber auch eine seiner Ursachen: Durch die Landverödung werden Treibhausgase freigesetzt, und Böden, deren Qualität sich verschlechtert hat, haben eine geringere Kapazität, Kohlenstoff zu speichern.

13 EU-Mitgliedstaaten haben im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung erklärt, dass sie von Wüstenbildung betroffen sind. Im Jahr 2015 haben sich die EU und die Mitgliedstaaten verpflichtet, in der EU bis zum Jahr 2030 Bodendegradationsneutralität anzustreben.

Die Prüfer besuchten fünf von Wüstenbildung betroffene EU-Mitgliedstaaten – Spanien, Italien, Zypern, Portugal und Rumänien – und untersuchten, ob der Gefahr der Wüstenbildung in der EU wirksam und wirtschaftlich entgegengewirkt wurde.

Sie kamen zu dem Schluss, dass Wüstenbildung und Landverödung in der EU zwar eine aktuelle und zunehmende Bedrohung darstellen, die Kommission jedoch kein klares Bild von den Herausforderungen hat und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Wüstenbildung nur begrenzt kohärent sind.

"Wir beobachten eine Zunahme von Dürren, Aridität und der Gefahr von Wüstenbildung in der EU, die sich auf den Klimawandel zurückführen lassen", so Phil Wynn Owen, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Die Wüstenbildung kann Armut, gesundheitliche Probleme durch den vom Wind herbeigetragenen Staub und einen Rückgang der biologischen Vielfalt verursachen. Sie kann darüber hinaus demografische und wirtschaftliche Folgen haben, die Menschen dazu zwingen, aus den betroffenen Gebieten abzuwandern. Als Prüfer haben wir die Aufgabe, auf solche Risiken hinzuweisen, die sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene zu einem zunehmenden Druck auf die öffentlichen Haushalte führen könnten."

Auf EU-Ebene ist keine Strategie in Bezug auf Wüstenbildung und Landverödung vorhanden, so die Prüfer. Vielmehr gibt es eine Reihe von Strategien, Aktionsplänen und Ausgabenprogrammen, wie die Gemeinsame Agrarpolitik, die EU-Forststrategie und die EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, die für die Bekämpfung der Wüstenbildung zwar relevant sind, jedoch einen anderen Schwerpunkt haben.

EU-Projekte mit Bezug zur Wüstenbildung sind außerdem auf verschiedene Politikbereiche verteilt – ländliche Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Regionalpolitik. Während sie sich positiv auf die Bekämpfung der Wüstenbildung auswirken können, bestehen Bedenken hinsichtlich ihrer langfristigen Nachhaltigkeit.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten erheben Daten über verschiedene Faktoren, die sich auf die Wüstenbildung und die Landverödung auswirken. Bislang wurde jedoch weder eine vollständige Bewertung der Landverödung auf EU-Ebene vorgenommen, noch wurde eine Methodik für eine solche Bewertung vereinbart. Es besteht nur begrenzte Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, und die Kommission hat keine praktischen Leitlinien vorgelegt. Die Kommission hat die Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtung, bis 2030 Bodendegradationsneutralität in der EU zu erreichen, nicht bewertet.

Die Prüfer empfehlen die folgenden Maßnahmen:

Festlegung einer Methodik, um das Ausmaß der Wüstenbildung und Landverödung in der EU zu bestimmen, sowie Analyse der einschlägigen Daten auf dieser Grundlage und regelmäßige Veröffentlichung der Daten;
Bewertung der Eignung des derzeitigen Rechtsrahmens für die nachhaltige Nutzung des Bodens in der EU, einschließlich der Bekämpfung von Wüstenbildung und Landverödung;
-nähere Erläuterung, wie die Verpflichtung der EU zur Erreichung der Bodendegradationsneutralität bis 2030 erfüllt werden soll, und regelmäßige Berichterstattung über die Fortschritte;
Bereitstellung von Leitlinien zum Bodenschutz und zur Erreichung der Bodendegradationsneutralität in der EU für die Mitgliedstaaten, einschließlich der Verbreitung bewährter Verfahren;
auf Anfrage Bereitstellung technischer Unterstützung für die Mitgliedstaaten, um nationale Aktionspläne zur Erreichung der Bodendegradationsneutralität bis 2030 auszuarbeiten.
Hinweis für den Herausgeber

Bei den 13 EU-Mitgliedstaaten, die sich im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) als von Wüstenbildung betroffen erklärt haben, handelt es sich um Bulgarien, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Ungarn, Malta, Portugal, Rumänien, Slowenien und die Slowakei.

Der Europäische Rechnungshof stellt seine Sonderberichte dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sowie anderen betroffenen Parteien wie nationalen Parlamenten, Wirtschaftsakteuren und Vertretern der Zivilgesellschaft vor. Der weitaus größte Teil der Empfehlungen, die der Hof in seinen Berichten ausspricht, wird umgesetzt. Dieses hohe Maß an Umsetzung macht deutlich, welchen Nutzen die Arbeit des Hofes für die Bürgerinnen und Bürger der EU hat.

Der Sonderbericht Nr. 33/2018 "Bekämpfung der Wüstenbildung in der EU: eine zunehmende Bedrohung, die verstärkte Maßnahmen erfordert" ist in 23 EU-Sprachen auf der Website des Hofes (eca.europa.eu) abrufbar.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /