© Sapphire C / pixabay.com
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Glyphosat: Kärntner LH Kaiser will per Gesetz Mensch und Natur vor gefährlichen Pestiziden schützen

Weitreichender Gesetzesentwurf soll in Absprache mit ÖVP von EU-Kommission geprüft werden. „Gesundheit von Mensch und Tier sowie Erhalt unserer Umwelt müssen Vorrang haben.“

Klagenfurt - Geht es nach Landeshauptmann Peter Kaiser und der SPÖ-Kärnten, dann soll Kärnten eine weitgehend pestizidfreie Modellregion in Europa werden. Dazu wollen Kaiser und SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser ihren Kampf gegen das im Verdacht krebserregend zu sein stehende Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat in Abstimmung mit Koalitionspartner ÖVP und der Europäischen Kommission umfassend ausweiten und die private Anwendung von biologisch nicht abbaubaren Pestiziden gesetzlich unterbinden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf des SPÖ-Landtagsklubs ist laut Kaiser und Seiser in Ausarbeitung und soll nach Rücksprache mit der ÖVP zur Prüfung durch die Kommission nach Brüssel geschickt werden.

„Glyphosat ist nur eines von insgesamt 520 in der EU zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Mehr als ein Drittel dieser Pestizide sind laut Umwelt- und Gesundheitsexperten für Menschen, Tiere und die Umwelt gefährlich, weil sie unerwünschte Nebenwirkungen haben“, verdeutlicht Kaiser. So würden sie nicht nur als Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel wirken, sondern auch Mikroorganismen, Bodenlebewesen, Obst, Gemüse und in der Nahrungskette letztlich die Gesundheit der Menschen schädigen. „Neben dem Herbizid Glyphosat gelten beispielsweise das sehr giftige Insektizid Abamectin und die beiden chronisch toxischen Fungizide Boscalid und Cyprodinil als besonders gefährlich“, so Seiser weiter.

Anders als im ersten, von der Europäischen Kommission abgelehnten Gesetzesentwurf, solle die nunmehr beabsichtigte Änderung des Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetzes laut Kaiser und Seiser ein generelles Verbot der Anwendung von biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln durch private Anwender vorsehen, weil diese anders als gewerbliche Nutzer über keinerlei Befähigungsnachweis verfügen und ihnen daher auch nicht zuzumuten ist, die langfristigen Folgen auf Natur, Umwelt und Lebewesen einzuschätzen.

„Als Orientierung dient uns ein Gesetzesentwurf Belgiens, dem die EU-Kommission zugestimmt hat“, erklären Kaiser und Seiser und verweisen auf Kapitel 1, Artikel 1, Absatz (4) der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates das besagt: „(4) Die Bestimmungen dieser Verordnung beruhen auf dem Vorsorgeprinzip, mit dem sichergestellt werden soll, dass in Verkehr gebrachte Wirkstoffe oder Produkte die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, wenn wissenschaftliche Ungewissheit besteht, ob die in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassenden Pflanzenschutzmittel Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder die Umwelt bergen.“

„Wir wissen um die Schwierigkeit unseres Unterfangens. Es ist vergleichbar mit dem Kampf David gegen Goliath. Auf der einen Seite Kärnten, dass den Schutz der Gesundheit an oberster Stelle hat, auf der anderen Konzerne wie in der Vergangenheit Monsanto oder Bayer, die auf Gewinnmaximierung ausgerichtet sind. Wir wissen, wie David gegen Goliath ausgegangen ist. Ich werde nicht locker lassen. Das sind wir unseren Kindern und Enkelkindern schlichtweg schuldig“, so Kaiser und Seiser.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /