3.000 Rinder, 1,8 Millionen Euro und kein Verantwortlicher: Der Fall „Spiridon II“ erschüttert den internationalen Tierhandel
Vor dem Landesgericht Krems ist am Freitag im spektakulären Fall des Tiertransportschiffs „Spiridon II“ keine Einigung erzielt worden. Das Zivilverfahren zwischen türkischen Rinderimporteuren und dem Waldviertler Viehhändler Christian Klinger beziehungsweise dessen Firma Agro Breeding GmbH wurde vertagt. Ein neuer, voraussichtlich ganztägiger Verhandlungstermin ist für Mitte November angesetzt.
Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht die Rückforderung einer Anzahlung von 2,1 Millionen US-Dollar (rund 1,8 Millionen Euro). Die türkischen Importeure werfen Klinger vor, sie im Zusammenhang mit dem gescheiterten Export von knapp 3.000 Rindern aus Uruguay in die Türkei getäuscht und finanziell geschädigt zu haben. Klinger weist sämtliche Vorwürfe entschieden zurück.
Millionenklage statt Debatte über Tierleid
Vor Gericht drehte sich die Diskussion vor allem um eine juristische Kernfrage: Wann ging das finanzielle Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über? Richter Mag. Marvan stellte insbesondere die Frage, ob der schlechte Zustand der Tiere bereits bei der Verladung in Uruguay bestand oder erst während des Transports entstand.
Nach Darstellung der Verteidigung sei der Versand ordnungsgemäß erfolgt, sämtliche Ohrmarken seien vorhanden gewesen und erst die unerwartet lange Blockade vor der türkischen Küste habe die dramatischen Zustände verursacht. Das Schiff sei für eine derart lange Verzögerung nicht ausgelegt gewesen.
Die Kläger halten dagegen, das Schiff sei grundsätzlich ungeeignet gewesen. Zudem sei einem von ihnen beauftragten Tierarzt der Zugang verweigert worden – ein Vorwurf, den Klinger bestreitet.
Hunderte Tiere starben auf See
Internationale Bekanntheit erlangte der Fall durch die wochenlange Blockade des Schiffes vor der türkischen Küste. Die Tiere waren im Herbst 2025 in Uruguay verladen worden, die türkischen Behörden verweigerten später jedoch die Einfuhr. Als Begründung wurde angegeben, dass hunderte Tiere nicht auf der offiziellen Importliste standen oder nicht eindeutig identifiziert werden konnten.
Während der langen Wartezeit starben zahlreiche Tiere, zudem kamen rund 140 Kälber unter prekären Bedingungen an Bord zur Welt. Dennoch spielte dieses dokumentierte Tierleid in der aktuellen Gerichtsverhandlung praktisch keine Rolle.
„Das Leid der Tiere fällt durch jedes Raster“
Für Ann-Kathrin Freude von The Marker offenbart der Fall eine gravierende rechtliche Lücke: Während wirtschaftliche Schäden vor Gericht verhandelt werden können, bleiben mögliche Verstöße gegen den Tierschutz faktisch folgenlos.
Die internationale Konstruktion des Transports macht die Zuständigkeiten nahezu unüberschaubar: Die Tiere wurden in Uruguay verladen, der Transport von Österreich aus organisiert, Ziel war die Türkei, das Schiff fuhr unter der Flagge Togos, wurde von einem Unternehmen im Libanon betrieben und gehörte formal einer Firma in Honduras.
Auch die Animal Welfare Foundation sieht darin ein grundlegendes Problem des internationalen Lebendtierhandels. Projektleiterin Maria Boada Saña fordert verbindliche internationale Tierschutzstandards, da sich Verantwortliche bei Vorfällen immer wieder gegenseitig die Schuld zuschieben würden.
Der Fall zeigt auch die Rolle Österreichs im globalen Lebendtierhandel. Die Agro Breeding GmbH hat in der Vergangenheit selbst Rinder aus Österreich per Schiff in Drittstaaten exportiert, unter anderem nach Algerien.
Jährlich werden in der Europäischen Union rund drei Millionen Tiere per Schiff exportiert. Immer wieder kommt es dabei zu Vorfällen mit schweren Folgen für das Tierwohl. Der Fall „Spiridon II“ macht deutlich, dass diese Transporte nicht nur wirtschaftliche Risiken bergen, sondern auch grundlegende Fragen nach Verantwortung, Kontrolle und internationalem Tierschutz aufwerfen.