Zuwenig Wettbewerb am heimischen Energiemarkt
Wien - Im Zuge der Marktverwerfungen im Jahr 2022 starteten die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die E-Control im Jänner 2023 eine gemeinsame Taskforce zur Untersuchung des österreichischen Strom- und Gasmarkts. Die Analysen zeigten unter anderem eine gestiegene Marktkonzentration und stark rückläufige Anbieter- und Wechselzahlen. Auf Basis von Auskunftsverlangen an die zentralen Energieversorger wurden erhebliche Preisunterschiede zwischen Neu- und Bestandskundinnen und -kunden sowie intransparente Preisgestaltungen und problematische Preisanpassungspraktiken festgestellt. Es zeigte sich in den letzten Jahren deutlich, dass trotz vorhandener ökonomischer Anreize durch hohe Preise eine Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten ihren Lieferanten nicht wechseln.
Der Abschlussbericht der Taskforce unterlegt diese Erkenntnisse mit aktuellen Zahlen. Die Preissituation und die Angebote am Markt haben sich im Vergleich zum Höhepunkt der Krise zwar stabilisiert, bzw. wieder etwas verbessert, sind aber noch nicht am Vorkrisenniveau angelangt. Die Behörden betonen die Notwendigkeit besser vergleichbarer und transparenter Verträge sowie wirksamer wettbewerbsrechtlicher Instrumente, etwa durch Verlängerung der neuen gesetzlichen Regelungen gegen missbräuchliches Verhalten von Marktbeherrschern. Außerdem sollte die Datenlage verbessert werden, um gezieltere staatliche Unterstützungsmaßnahmen zu ermöglichen. Ein Wohlverhaltenskatalog für marktbeherrschende Strom- und Gaslieferanten soll in Zukunft seitens der Behörden eine wettbewerbsrechtliche Leitlinie für marktmächtige Unternehmen bieten.
„Die Marktkonzentration ist weiterhin sehr hoch. Lokale Fragmentierung, unzählige Kreuzbeteiligungen zwischen den Unternehmen und im EU-Vergleich niedrige Wechselraten prägen eine eingeschränkte Wettbewerbssituation. Der Fokus der BWB liegt jetzt auf einzelnen Ermittlungen.“, erläutert die Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde, Natalie Harsdorf, zur Arbeit der Taskforce.
„Der Wettbewerb am Markt erholt sich langsam. Wir beobachten, dass neue Anbieter eintreten und unterschiedliche Produkte verfügbar sind. Zentral ist hierbei, dass Konsumentinnen und Konsumenten die Möglichkeit bekommen, diese Angebote auch transparent vergleichen zu können. Die Empfehlungen der Taskforce werden dazu beitragen, diese Situation im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern.“, betont der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.
Der Abschlussbericht konkretisiert die Marktabgrenzung aus Sicht der Wettbewerbsbehörden. Die Untersuchung zeigt, dass einerseits auf sachlicher Ebene zwischen Kundengruppen unterschieden werden muss. Zunächst gibt es Unterschiede in der Belieferung von Großkundinnen und -kunden und in der Belieferung von Kleinkundinnen und -kunden. Zusätzlich indiziert das Nachfrageverhalten eine Differenzierung zwischen inaktiven und aktiven Kundinnen und Kunden.
Räumlich gesehen wird deutlich, dass innerhalb Österreichs noch immer gravierende Unterschiede zwischen den Netzgebieten bestehen. Der überwiegende Anteil der Kleinkundinnen und -kunden bezieht Strom bzw. Gas von lokalen Unternehmen, die nicht national tätig sind. Daraus resultiert eine deutliche Marktkonzentration und es ist von einer lokalen Marktabgrenzung auf Ebene der Netzgebiete auszugehen. „Es zeigt sich, dass die Unternehmen, die den Großteil der Endkundinnen und Endkunden beliefern, primär in ihren Heimatgebieten operieren und es keinen maßgeblichen bundesweiten Wettbewerb gibt.“, so Harsdorf.
Für den Abschlussbericht wurden Preisdaten für Strom und Gas von den Unternehmen, die rund 75% des Marktes in Österreich ausmachen, erhoben und ausgewertet. Damit lässt sich die Preisentwicklung über die Krise hinweg (konkret von Jänner 2021 bis Jänner 2025) darstellen.
„Seit Mitte 2023 geht der gewichtete Preisdurchschnitt wieder langsam zurück. Dies folgt der Entwicklung auf den Großhandelsmärkten zeitverzögert nach. Der Strompreis für einen Großteil der österreichischen Haushalte lag im Jänner 2025 schließlich zwischen 11 und 21 Cent/kWh und damit weiterhin erheblich über dem Vorkrisenniveau. Bei Gas lag der gewichtete Durchschnitt bei etwas unter 6 Cent/kWh. Die im zweiten Zwischenbericht identifizierte Preisstreuung ist nach wie vor deutlich bemerkbar.“, so der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch.
Die durchschnittliche Preisentwicklung für Kleinunternehmen deckt sich sowohl im Verlauf als auch in der Höhe mit der der Haushalte. Bereits im zweiten Zwischenbericht wurdee festgestellt, dass die Streuung der Preise für Unternehmen im Vergleich zu den Haushaltskundinnen und -kunden noch einmal deutlich ausgeprägter war. Dies ist nach wie vor der Fall.
Massiv erhöhte Preise (> 61 Cent/kWh bei Strom, > 26 Cent/kWh bei Gas), die von der Taskforce bereits im Zweiten Zwischenbericht angesprochen wurden, gab es bis ins zweite Halbjahr 2024 .
„Die Wechselraten in Österreich sind im europäischen Vergleich allerdings weiterhin niedrig. So lagen beispielsweise im Jahr 2023 die Wechselraten in Italien oder Belgien bei rund 18% bzw 17%. Wir sehen hier in Österreich noch sehr viel Luft nach oben.“, betont Urbantschitsch.
Er betont in diesem Zusammenhang wieder, wie wichtig Transparenz und verständliche Preisinformationen für die Konsumentinnen und Konsumenten sind. „Nur wer weiß, was er oder sie für Strom oder Gas bezahlt, kann auch aktiv werden und sich um Alternativangebote kümmern. Wir sehen hier nach wie vor großen Aufholbedarf. So zeigen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, dass 70% der heimischen Bevölkerung nicht weiß, was sie für die Kilowattstunde Strom bezahlen, bei Gas sind es sogar 84%.“, so Urbantschitsch. Grund dafür sind die langen Abrechnungsintervalle, die jedoch im Strombereich aufgrund der nunmehr flächendeckend eingebauten Smart Meter nicht mehr geboten sind. Abhilfe bringen standardmäßige Monatsabrechnungen. Angesichts der mangelnden Transparenz muss zwischenzeitig davon ausgegangen werden, dass diese eine erhebliche Benachteiligung der Konsumentinnen und Konsumenten sind und dies im Interesse der Energielieferanten ist.
„An den Ergebnissen kann man eindeutig erkennen, welche Konsequenzen es hat, wenn der Wettbewerb in einem Markt nicht richtig funktioniert. Es schwächt die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher. Nur die Unternehmen können dafür sorgen, dass die Verträge und Abrechnungen transparenter und verständlicher aufbereitet werden.“, erklärt Natalie Harsdorf.
Zahl der Anbieter und Angebote gestiegen
Im Jahr 2024 kam es im Endkundenmarkt Strom noch einmal zu einem leichten Anstieg der aktiven Lieferanten. Im Endkundenmarkt Gas blieb die Anzahl der Anbieter im Vergleich zum Vorjahr dagegen nahezu konstant. Insgesamt stehen den Kundinnen und Kunden in beiden Märkten weiterhin weniger Anbieter zur Verfügung als vor der Krise.
Die Anzahl der Neukundenprodukte auf dem Endkundenmarkt Strom erholte sich seit der Krise sichtbar und liegt mittlerweile (Stand Februar 2025) nahezu wieder auf dem Vorkrisenniveau. Bei Gas hingegen stagniert die Anzahl der Neukundenangebote bei etwa der Hälfte der Angebote wie noch vor der Krise.
Empfehlungen der Taskforce von BWB und E-Control, um den Wettbewerb zu stärken und Transparenz im Sinne der Fairness – auch in Krisenzeiten – zu fördern:
Ein Best-Practice-Modell der Produktgestaltung für Energielieferung soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, die Preisgestaltung einfacher nachzuvollziehen und Produkte transparent nach ihren Bedürfnissen auszuwählen. „Damit kann jeder einfach erkennen, wie hoch der Grundpreis ist und was für die Kilowattstunde bezahlt werden muss – und man darauf vertrauen kann, dass der Gewinnaufschlag unabhängig vom Preis immer gleich hoch ist.“, betont Urbantschitsch. Vorteile daraus sind, die Produkte sind einfacher vergleichbar und die Kostenentwicklung besser abschätzbar.
Eine monatliche Abrechnung als Standard bei Strom bietet für Endkundinnen und Endkunden regelmäßige Information über ihre tatsächlichen Kosten. Der Smart Meter-Rollout in Österreich ist abgeschlossen, daher sollten die verfügbaren Daten auch kunden- und wettbewerbsfreundlich genutzt werden. Eine monatliche Abrechnung und damit eine höhere Sichtbarkeit der Strom- und Gaspreise kann, ähnlich wie eine einheitliche Produktgestaltung, Triebfeder für höhere Wechselzahlen und eine Stärkung des Wettbewerbs sein. „Was überall sonst selbstverständlich ist, nämlich eine zeitnahe Abrechnung, sollte doch endlich auch im Strombereich Realität werden.“, so Urbantschitsch.
Spotmarktprodukte sollen vermehrt angeboten werden, da sie einen Beitrag zur Flexibilisierung der Nachfrage und zur aktiven Beteiligung der Endverbraucherinnen und Endverbraucher am Energiesystem leisten können. Dies kann insbesondere langfristig sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für das Gesamtsystem zu Kosteneinsparungen führen.
Mit der Einführung staatlicher Fördermaßnahmen wie des Stromkostenzuschusses können auch neue Möglichkeiten der Preismanipulation und des Missbrauchs entstehen. Damit solche Verhaltensweisen in Zukunft schneller und konsequenter verfolgt werden können, regen die Behörden an, klare Sanktionskompetenzen zu definieren.
Eine Datenbasis für Unterstützungen muss geschaffen werden. Damit können die monetären Unterstützungsmaßnahmen für Endkundinnen und Endkunden zielsicher erfolgen. Eingriffe in den Wettbewerb lassen sich dadurch künftig auf das Notwendige beschränken. Dabei gilt es auch zu klären, welche gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen den Unternehmen der Energiewirtschaft übertragen werden.
Österreichs Energiegesetze krisenfit machen: Die Krise hat gezeigt, dass für besonders schwierige Zeiten auch im Energiesektor gesetzliche Vorkehrungen nötig sind. Im Sinne der Transparenz sollte in der – nach objektiven Kriterien ausgerufenen – Krise Margen offengelegt bzw. Reaktionsmöglichkeiten bei gravierenden Störungen des Wettbewerbs geschaffen werden. Damit können starke Preissteigerungen innerhalb kurzer Zeit verhindert und das Vertrauen in die Energiewirtschaft gestärkt werden.
Auflösung der Kreuzbeteiligungen im Energiesektor: Denkbar wäre eine Obergrenze für Minderheitsbeteiligungen zwischen Energieversorgern in Österreich (z.B. maximal 5 %, sofern keine vollständige Entflechtung erfolgt). Zusätzlich wäre ein Verbot von Kreuzbeteiligungen, gewisse Transparenzpflichten oder eine wettbewerbsrechtliche Sonderprüfungspflicht für sämtliche Neu- oder Umstrukturierungen von Beteiligungen im Energiesektor denkbar. Durch diese Maßnahmen soll die Marktmacht einzelner Unternehmen eingeschränkt und der Wettbewerb stimuliert werden. „Um den Wettbewerb am Energiemarkt zu beleben, ist eine Entflechtung oder Begrenzung von Kreuzbeteiligungen im Energiebereich essenziell. Dadurch kann auch die Marktmacht einzelner Unternehmen verringert werden.“, so Natalie Harsdorf.
Für Unternehmen mit Marktmacht soll eine Blacklist verpönter Verhaltensweisen klare Spielregeln definieren und eine Orientierung bieten. „Eine Blacklist soll für Energieunternehmen als Leitgerüst dienen, um konkrete Verhaltensweisen zu unterlassen, die sich auf Konsumentinnen und Konsumenten sowie auf den Markt negativ auswirken. Konkret kann die Blacklist ähnlich zum Wohlverhaltenskatalog der BWB im Lebensmittelbereich aussehen, die sogar von den großen Lebensmitteleinzelhändlern unterzeichnet wurde.“, so Natalie Harsdorf.
Rascher Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) als wichtigstes Reformprojekt für den Stromsektor. Es ist auch im Sinne der ökonomischen Effizienz darauf zu achten, dass sich im Gesetz eine faire Balance zwischen den Rechten der Kundinnen und Kunden auf der einen und den Energieunternehmen auf der anderen Seite wiederfinden. „Das betrifft etwa eine verursachungsgerechte Netzkostentragung, ein ausgewogenes Preisänderungsrecht, Regelungen für die Energieversorgung bei vertragslosem Zustand sowie die Stärkung der Konsumentenrechte und deren Durchsetzung.“, fordert Urbantschitsch.
Das Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden EVUs wurde auf der Grundlage der Untersuchung der Taskforce beschlossen. „Das Gesetz ist im Jahr 2024 in Kraft getreten und soll 2027 wieder außer Kraft treten. Dieser Zeitraum ist sehr kurz, um die Krisenfolgen für den Wettbewerb effektiv und nachhaltig abzufangen. Es ist sinnvoll, die Geltungsdauer dieses Gesetzes zu verlängern.“ erklärt Natalie Harsdorf.
Ein funktionierender Wettbewerb ist ein zentrales Element für einen effizienten, fairen und verbraucherfreundlichen Energiemarkt. „In einem wettbewerbsintensiven Umfeld stehen Anbieter unter Druck, ihre Produkte transparent und verständlich zu gestalten, ihre Kostenstruktur offenzulegen und auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden einzugehen. Maßnahmen zur Erhöhung der Markttransparenz, zur Vermeidung struktureller Verzerrungen und zur Stärkung von Verbraucherrechten tragen somit nicht nur zur Fairness, sondern auch zur langfristigen Stabilität, Krisenresilienz und Nachhaltigkeit des Energiesystems bei.“, so Wolfgang Urbantschitsch abschließend.