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Zeitenwende in der so genannten grünen Gentechnik

15.01.2006

Gen–ethisches Netzwerk hält Zulassung von transgenen Maissorten durch das deutsche Bundessortenamt für äußerst bedenklich

Das Jahr 2006 wird der bundesdeutschen Landwirtschaft eine entscheidende Änderung bringen: Am 15. Dezember hat das Bundessortenamt (BSA) erstmalig gentechnisch veränderte (gv) Pflanzensorten in das deutsche Sortenregister eingetragen und damit erstmals eine gentechnische Pflanze unbeschränkt zum Anbau freigegeben. Damit ist für die deutsche Landwirtschaft eine Zeitenwende eingetreten, die das Gen–ethische Netzwerk (GeN) als äußerst bedenklich einstuft. „Wir halten die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen in die Umwelt für ein Risiko, das nicht tragbar ist„, so Christof Potthof, Gentechnik–Experte des Gen–ethischen Netzwerkes in Berlin. „Es ist nicht auszuschließen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen sowohl für die Gesundheit der Menschen als auch für die Umwelt schädlich sind. Dies wurde in den vergangenen Jahren durch wisssenschaftliche Untersuchungen zum wiederholten Male deutlich. Auch die Erfahrungen aus den wenigen Ländern, in denen transgene Pflanzen angebaut werden, weisen in die gleiche Richtung. Zudem sind Fragen der Koexistenz mit der gentechnikfreien Landwirtschaft nicht geklärt.„
Erst in den letzten Wochen veröffentlichte Ergebnisse zeigen, dass gv–Pflanzen und Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, alles, aber nicht sicher sind: So führte die Fütterung mit gentechnisch veränderten Erbsen bei Mäusen – unter anderem – zu Entzündungen in der Lunge. (1)
Gerade auch die Zulassung der transgenen Mon 810–Mais–Sorten durch das Bundessortenamt wirft einige Fragen auf: In einer Untersuchung mit Mais mit diesem Genkonstrukt konnte gezeigt werden, dass die gentechnisch veränderte Erbsubstanz (DNA) bei Ferkeln nicht vollständig im Magen und Darm abgebaut wird. Fragmente davon fanden sich im Blut und in verschiedenen Organen. Außerdem konnte in Forschungen mit ebensolchen Sorten gezeigt werden, dass es bei Trauermückenlarven zu deutlichen Wachstumsverzögerungen kommt. Die Larven hatten den Pollen von Mon 810–Mais mit ihrer Nahrung aufgenommen. Dieses Projekt war mit Mitteln des Bundesforschungsministeriums gefördert worden. Es verdeutlicht die Schwächen der deutschen Forschung zur Biologischen Sicherheit: Obwohl die Ergebnisse deutliche Hinweise auf negative Effekte geben, wird das Projekt nicht weiter gefördert. (2) Außerdem ist das Genkonstrukt des Mon 810–Mais bereits 1998 nach damals gültigem europäischem Recht zugelassen worden, was nach Meinung des GeN eine Überprüfung der Zulassung notwendig macht. Das Gentechnikrecht der EU ist seitdem grundlegend novelliert worden. Auf der Basis der Lebensmittel–Skandale der späten 1990er Jahre hat sich in der Gemeinschaft eine deutlich striktere, stärker am Vorsorgeprinzip orientierte Regelung etabliert, die allerdings ihrerseits noch verbesserungswürdig ist.
Damit aber nicht genug: Die jetzige Zulassung des Mon 810–Mais ist auch ein Signal mit internationaler Wirkung, das über die Grenzen der Europäischen Union hinaus wahrgenommen wird. Wenn in Deutschland zweifelhafte transgene Sorten zugelassen werden, kann nicht erwartet werden, dass in ärmeren Staaten davon abgesehen wird. Christof Potthof: „Ein Einhalten in der Zulassung und das strikte Verfolgen des Vorsorgeprinzips bei uns, bedeutet auch, Ländern in anderen Teilen der Welt Luft zu verschaffen, um einen verantwortungsvollen Weg im Umgang mit transgenen Organismen einschlagen zu können.„
Das Bundessortenamt in Hannover hat im Dezember 2005 erstmalig in Deutschland drei gentechnisch veränderte Maissorten der Firmen Monsanto und Pioneer Hi–Bred zugelassen und in die deutsche Sortenliste eingetragen. Dabei handelt es sich um so genannte Bt–Sorten, die ein Insektizid aus dem bodenlebenden Bakterium Bacillus thuringiensis produzieren, das sie resistent gegen den Maiszünsler machen soll.
Grundsätzlich müssen gv–Sorten zunächst eine gentechnikrechtliche Zulassung durchlaufen, diese gilt für das Konstrukt (hier: Mon 810) in einer bestimmten Pflanze (hier: Mais). Die gentechnikrechtliche Zulassung wird für die gesamte Europäische Union (EU) ausgesprochen. Danach ist eine so genannte sortenrechtliche Zulassung notwendig. Letzteres gilt für alle Saaten, die in der EU in den Verkehr gebracht werden sollen, egal ob gentechnisch verändert oder nicht. Aufbauend auf diesen Eintrag in deutsche Sortenliste werden die Sorten auch in den europäischen Sortenkatalog aufgenommen. Das gentechnische Konstrukt Mon 810 der jetzt zugelassenen Sorten war bereits 1998 nach dem damals gültigen und mittlerweile deutlich verschärften EU–Recht zugelassen worden.
Christof Potthof
Gen–ethisches Netzwerk e.V
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15.01.2006 | Autor*in: holler
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