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WTO–Urteil ohne konkrete Auswirkungen auf Österreich

07.02.2006

Importverbote entsprechen europäischem und internationalem Recht – WTO nicht zuständig

Von dem für heute erwarteten WTO–Schiedsspruch zur Gentechnik erwartet die österreichische Umweltorganisation GLOBAL 2000 keine konkreten Auswirkungen für Österreich. Denn die bestehenden Importverbote entsprechen europäischem und internationalem Recht. "Die US–Klage vor der WTO richtet sich gegen das europäische Gentech–Moratorium, das mittlerweile Geschichte ist. Die EU–Kommission hat die Prüfung und Zulassung diverser Gentech–Pflanzen schon seit 2004 wieder aufgenommen. Deshalb ist der Schiedsspruch für die Gegenwart bedeutungslos. Eine erneute Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Importverbote ist daher unnötig", urteilt Jens Karg, Gentechnik–Sprecher von GLOBAL 2000. "BM Pröll muss den EU–Ratsvorsitz dafür nutzen, endlich das Recht auf gentechnikfreie Regionen durch zu setzen."
Die WTO – als nicht demokratisches Gremium – ist nicht befugt über nationale Importverbote von GVO zu urteilen beziehungsweise darüber zu bestimmen, was auf unseren Tellern landet. Das UN–Protokoll zur Biologischen Sicherheit gibt jedem betroffenen Staat das Recht, die Einfuhr von GVO zu verbieten, wenn begründete Zweifel an der Sicherheit für die Umwelt, die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit bestehen. "Diese Zweifel sind bei den österreichischen Importverboten ausreichend dokumentiert. Das Vorsorgeprinzip zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt darf nicht leichtfertig für reine Handelsinteressen geopfert werden", so Karg abschließend.

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07.02.2006 | Autor*in: holler
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