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WKÖ-Bundesspartenobmann Roth: „E-Auto-Steuerpläne sind ein fatales Signal“

06.05.2026

Bundessparte Information und Consulting kritisiert geplante Besteuerung der Privatnutzung von E-Firmenautos: „Rückwirkende Eingriffe untergraben das Vertrauen“

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Markus Roth, Obmann der Bundessparte Information und Consulting © Nadine Studeny
Wien  - Die geplante Abschaffung der steuerlichen Begünstigung für privat genutzte Firmen-Elektroautos stößt auf deutliche Kritik aus der Wirtschaft. „Wer Unternehmen zuerst in Richtung E-Mobilität lenkt und dann die Spielregeln ändert, beschädigt das Vertrauen in den Standort und den Wirtschaftsstandort selbst massiv“, so Markus Roth, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Unternehmen haben in den vergangenen Jahren im Vertrauen auf stabile Rahmenbedingungen in Elektromobilität investiert, Flotten umgestellt und Infrastruktur aufgebaut“, ruft er in Erinnerung. „Gerade bei längerfristigen Investitionen ist Planbarkeit entscheidend. Rückwirkende Eingriffe sind da ein fatales Signal.“ 
 

Wettbewerbsnachteile auf mehreren Ebenen: Rückwirkende Eingriffe untergraben das Vertrauen

 

Besonders kritisch sieht die WKÖ-Bundessparte Information und Consulting die Auswirkungen auf innovative Branchen wie die von ihr vertretenen wissensbasierten Dienstleister im Wettbewerb um Fachkräfte. „Die steuerliche Begünstigung von Firmen-E-Autos war ein wichtiger Anreiz im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn dieser wegfällt, verschlechtert das die Attraktivität des Standorts spürbar. Hochqualifizierte Fachkräfte sind mobil – sie orientieren sich dorthin, wo die Rahmenbedingungen stimmen“, so Roth. „Das ist nach der untergrabenen Planungssicherheit ein weiterer klarer Wettbewerbsnachteil für Österreich.“

 

Klare und faire Übergangsregeln gefordert
 

Die geplante Besteuerung der Privatnutzung von Elektroautos aus Firmenflotten soll laut aktuellen Plänen erhebliche Mehreinnahmen für das Budget bringen. „Was sie aber unweigerlich auch bewirkt, ist: Sie führt sie zu Mehrbelastungen für Unternehmen und genauso wie für deren Beschäftigte und bremst den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität“, warnt er. Und Roth bringt ein konkretes Beispiel: Demnach drohen Unternehmen mit 25 Firmen-Elektroautos und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch trotz Lohnnebenkostensenkung Mehrkosten von rund 40.000 Euro pro Jahr.

 

Die WKÖ-Bundessparte Information und Consulting fordert zumindest klare Übergangsregelungen: „Bestehende Anschaffungen und laufende Investitionen müssen von Änderungen ausgenommen werden. Eine Anwendung der neuen Regelungen sollte ausschließlich für Neuinvestitionen ab einem klar definierten Stichtag gelten. So könnten Planungssicherheit, Investitionsbereitschaft und Vertrauen in den Wirtschaftsstandort zumindest teilweise gesichert werden“, so Bundesspartenobmann Markus Roth.  

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