Weiterhin Ablehnung von Gentechnik
Was sagt Brüssel ?
Die EU–Kommission räumt gröbere Probleme bei der Einführung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf dem europäischen Markt ein. Strenge Sicherheitsbewertungen und neue Kennzeichnungsvorschriften wären bisher nicht erfolgreich, um eine größere soziale Akzeptanz der Biotechnologie in Landwirtschaft und bei Lebensmitteln zu erreichen.
Die Einführung von gentechnisch veränderten Produkten wird nach wie vor durch große Unternehmen und viele Lebensmittelhändler in Europa abgelehnt. Außerdem erlassen immer mehr Regionen und Gemeinden strenge Bestimmungen für den Anbau von GVO. Die Kommission verweist ausdrücklich auf eine Initiative Oberösterreichs und der Toskana zur Errichtung eines Netzwerks „GVO–freier Regionen„ mit mittlerweile mehr als zwanzig Partnerregionen in ganz Europa.
Die Einführung von gentechnisch veränderten Produkten wird nach wie vor durch große Unternehmen und viele Lebensmittelhändler in Europa abgelehnt. Außerdem erlassen immer mehr Regionen und Gemeinden strenge Bestimmungen für den Anbau von GVO. Die Kommission verweist ausdrücklich auf eine Initiative Oberösterreichs und der Toskana zur Errichtung eines Netzwerks „GVO–freier Regionen„ mit mittlerweile mehr als zwanzig Partnerregionen in ganz Europa.
EU–Entscheidung möglicherweise bis Jahresende
Bei der Einführung und Genehmigung von Gen–Produkten auf dem europäischen Markt hat die Kommission stets eine Vorreiterrolle übernommen. Auf Grund der komplizierten Spielregeln in der EU hat sie dabei auch das letzte Wort, wenn sich – wie bisher in fast allen Fällen – die EU–Staaten uneinig sind. In der umstrittenen und nach wie vor offenen Frage der Koexistenz von traditioneller (konventioneller, BIO–Landwirtschaft u.ä.) und GVO–Landwirtschaft will die Europäische Kommission bis Jahresende einen Bericht aufstellen, der die Haltung der Mitgliedstaaten zusammenfassen soll.
Vom Ergebnis der Beratungen mit den EU–Regierungen wird es abhängen, ob die EU–Behörde dann rechtsverbindliche Vorschläge für eine europaweit geltende Regelung vorlegt.
Vom Ergebnis der Beratungen mit den EU–Regierungen wird es abhängen, ob die EU–Behörde dann rechtsverbindliche Vorschläge für eine europaweit geltende Regelung vorlegt.