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Wasserschutz ist Menschenrecht

15.09.2025

Öko-Institut warnt vor Abschwächung der Sorgfaltspflichten

Wasser.jpg
Wasser © pexels pixabay.com

Wasser ist eine zentrale Lebensgrundlage für Menschen, Natur und Wirtschaft. Doch die Ressource steht weltweit unter Druck: Veränderte Niederschläge, Extremwetterereignisse und der wachsende Wasserbedarf durch Landwirtschaft, Industrie und Haushalte führen zu Knappheiten und Verschmutzung. Weltweit agierende Unternehmen berücksichtigen Wasserrisiken jedoch bislang kaum systematisch, obwohl gerade in den globalen Lieferketten erhebliche Gefahren bestehen. Eine aktuelle Studie des  deutschen Öko-Instituts, die von der Stiftung Zukunftserbe gefördert wurde,  zeigt, dass der strategische Stellenwert von Wasser häufig noch gering ist.

„Wasser muss als Schutzgut ebenso ernst genommen werden wie Biodiversität und Klimaschutz“, fasst Melanie Pietschmann, Wissenschaftlerin mit Forschungsschwerpunkt nachhaltiges Wirtschaften und Co-Autorin der Studie, zusammen. „Deshalb muss der Schutz von Wasser in der Lieferkette von Unternehmen gestärkt werden.“
 

Verlässliche und klare Vorgaben für Lieferketten nötig
 

Gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten, wie das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG), stellen einen regulatorischen Rahmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in den Lieferketten. Auch auf europäischer Ebene haben sich die EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2024 auf ein Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) geeinigt.

Die aktuellen Pläne der Europäischen Union im Rahmen des sogenannten „Omnibus-1-Pakets“ sehen vor, die unternehmerischen Sorgfaltspflichten im Bereich der Lieferketten abzuschwächen. Sie sollen sich beispielsweise nur noch auf den eigenen Geschäftsbereich und direkte Geschäftspartner statt auf die gesamte Lieferkette erstrecken; Risikoanalysen sollen alle fünf Jahre statt jährlich durchgeführt werden.
 

„Die größten Wasserrisiken liegen jedoch in den vorgelagerten Lieferketten – etwa beim Abbau von Rohstoffen im Bergbau oder beim Anbau von Nahrungsmitteln. Werden diese nicht einbezogen, bleiben zentrale Gefahren für Menschenrechte und Umwelt außen vor“, erklärt Lara Schmitt, Wissenschaftlerin mit Schwerpunkt nachhaltige Lieferketten und Co-Autorin.

Die Autorinnen fordern deshalb, den umfassenden Ansatz der Lieferketten-Sorgfaltspflichten beizubehalten. Die Politik müsse verlässliche und einheitliche Regeln schaffen, die Unternehmen Planungssicherheit beim Aufbau eines effektiven Managements für Risiken in ihren Lieferketten geben. Die Autorinnen empfehlen, die Umsetzung der CSDDD auf nationaler Ebene als Chance zu sehen, den Schutz von Wasser stärker in der Sorgfaltspflichtengesetzgebung zu verankern.
 

Wasserschutz als strategische Investition in die Zukunft verstehen
 

Bisher gibt es nur vereinzelte Initiativen von Unternehmen zum Wasserschutz in der Lieferkette, aber wenig strategische Ansätze. Wasserrisiken werden nicht systematisch erfasst; klare Indikatoren und Anreize fehlen.

Die Studie zeigt auf, wie Unternehmen ihre Verantwortung praktisch wahrnehmen können. Sie sollten regelmäßig Wasserrisiko-Analysen jenseits des eigenen Standorts und entlang der gesamten Lieferkette durchführen. Dazu gehören Daten zu Verbrauch und Verschmutzung bei Zulieferern sowie die Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten in den Einzugsgebieten. Bewertungsinstrumente wie der Wasserfußabdruck helfen, Knappheit und Qualität zu erfassen.
 

Zusammenarbeit unverzichtbar
 

Wasserrisiken wirken sich lokal und überregional zugleich aus – sehr konkret entlang von Flüssen und Einzugsgebieten und das oft über Ländergrenzen hinweg. Deshalb reicht es nicht, wenn einzelne Unternehmen isoliert Maßnahmen ergreifen. „Ein wirksames Wasserrisikomanagement gelingt nur gemeinsam mit anderen Akteuren – von Zulieferern über Behörden bis hin zu lokalen Gemeinschaften“, betont Pietschmann. Austauschplattformen, Brancheninitiativen und gemeinsame Datenpools könnten Unternehmen dabei helfen, Risiken besser zu bewerten und Maßnahmen effizienter umzusetzen.

Die Studie zeigt: Wasserschutz braucht klare gesetzliche Leitplanken und kollektives Handeln. Einzelne, freiwillige Maßnahmen reichen nicht. „Nur wenn Unternehmen, Politik und Gesellschaft gemeinsam handeln, können wir Wasserknappheit und Wasserverschmutzung entgegenwirken“, resümiert Schmitt.

Links

  • STUDIE: Wasserverantwortung als unternehmerische Sorgfaltspflicht?
  • FACTSHEET Sorgfaltspflicht trifft Wasserrisikoe
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Wasser © pexels pixabay.com