Wasserkraft und Schifffahrt in Einklang mit der Gewässerökologie?
Eine deutschlandweite Bestandsaufnahme der chemischen und ökologischen Qualität deutscher Gewässer zeigt: Ein großer Teil der Flüsse und Seen wird die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ohne konsequente Verbesserungen voraussichtlich verfehlen. So leiden beispielsweise viele Flüsse unter verbauten Ufern, begradigten Fließstrecken, und die Wandermöglichkeiten für Fische sind oft durch Wehre verbaut. Auch die Gewinnung klimaschützender Energie durch Wasserkraft sowie die Binnenschifffahrt erfordern erhebliche Eingriffe in das natürliche Gefüge der Flussläufe. Der vernünftige Ausgleich von Gewässerökologie und Gewässernutzung ist jedoch eine lösbare Aufgabe. Wie dies zu realisieren ist, diskutierten über 100 Fachleute aus Wissenschaft und Behörden des In– und Auslandes am 16. und 17. August 2005 im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau.
Vor allem im Hinblick auf den Klimawandel helfen sowohl die erneuerbare und treibhausgasfreie Energiequelle Wasserkraft als auch eine umweltgerechte Binnenschifffahrt, unseren Naturhaushalt zu entlasten Auf der anderen Seite sind zum Teil umfangreiche Eingriffe in Flüsse oder Bachläufe notwendig, um sie als Transportweg oder Energielieferant zu nutzen. In allen Flussgebieten ist gegenwärtig die fehlende Gewässerdurchgängigkeit etwa durch Wehre oder Schleusen – neben den Stoffeinträgen – eine bedeutende Gewässerbelastung in Deutschland. Ein großer Teil der Flüsse und Bäche wird daher die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ohne konsequente Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands voraussichtlich verfehlen.
Einigkeit herrschte unter den Tagungsteilnehmern darüber, dass Bewirtschaftungs– und Entwicklungskonzepte für Schifffahrtsstraßen ökologische, verkehrliche und wirtschaftliche Aspekte ausgewogen miteinander verbinden müssen. Begrüßt wurde die erstmalige Festlegung von Grundsätzen für eine naturverträglichere Unterhaltung der Elbe, die das deutsche Bundesverkehrs– und das Bundesumweltministerium vereinbart haben. Eine wasserbauliche Maßnahme ist demzufolge erst dann vorzunehmen, sobald sie für die Schifffahrt sowohl wirklich notwendig als auch hochwasserneutral ist sowie gleichzeitig die Umwelt nicht beeinträchtigt. Die Entwicklung solcher Grundsätze ist auch für alle anderen deutschen Schifffahrtswege, wie etwa Rhein, Donau und Weser, geplant.
Welche Verbesserungen für die Umwelt unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit möglich und notwendig sind, zeigen auch die Möglichkeiten der Förderung für Strom aus Wasserkraft in Deutschland, der Schweiz und Österreich, die auf der Tagung vorgestellt wurden. Die Expertinnen und Experten hoben vor allem hervor, dass Strom aus Wasserkraft nur dann wirklich „grün„ ist – das heißt umweltgerecht, und damit geeignet, höher vergütet zu werden – wenn Wanderfische gefahrlos ihre Laichplätze erreichen können. In allen Flussstrecken sollte eine ausreichende und dynamische Wasserführung vorhanden sein, auch für den Fall, dass das Wasser zur Stromgewinnung genutzt wird. Zudem sind Maßnahmen erforderlich – wie zum Beispiel die Zugabe von Geröll –, um Eintiefungen der Flusssohle zu verhindern. Das wirkt sich positiv auf den Grundwasserspiegel aus und ermöglicht eine Regeneration und dynamische Entwicklung der Flussaue. Diese Vergütungskriterien – entwickelt unter Mitarbeit des deutschen UBA – sind in dem kürzlich erschienenen „Leitfaden Wasserkraft„ beschrieben.
Die Broschüre "Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft" ist kostenlos beim deutschen Bundesumweltministerium erhältlich: Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Telefon: 0049 (0) 1888/305–3355, oder per E–Mail: bmu@broschuerenversand.de. Das Magazin ist auch im Internet unter
www.bmu.de/gewaesserschutz/downloads/doc/35774.php veröffentlicht.
Vor allem im Hinblick auf den Klimawandel helfen sowohl die erneuerbare und treibhausgasfreie Energiequelle Wasserkraft als auch eine umweltgerechte Binnenschifffahrt, unseren Naturhaushalt zu entlasten Auf der anderen Seite sind zum Teil umfangreiche Eingriffe in Flüsse oder Bachläufe notwendig, um sie als Transportweg oder Energielieferant zu nutzen. In allen Flussgebieten ist gegenwärtig die fehlende Gewässerdurchgängigkeit etwa durch Wehre oder Schleusen – neben den Stoffeinträgen – eine bedeutende Gewässerbelastung in Deutschland. Ein großer Teil der Flüsse und Bäche wird daher die Umweltziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ohne konsequente Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands voraussichtlich verfehlen.
Einigkeit herrschte unter den Tagungsteilnehmern darüber, dass Bewirtschaftungs– und Entwicklungskonzepte für Schifffahrtsstraßen ökologische, verkehrliche und wirtschaftliche Aspekte ausgewogen miteinander verbinden müssen. Begrüßt wurde die erstmalige Festlegung von Grundsätzen für eine naturverträglichere Unterhaltung der Elbe, die das deutsche Bundesverkehrs– und das Bundesumweltministerium vereinbart haben. Eine wasserbauliche Maßnahme ist demzufolge erst dann vorzunehmen, sobald sie für die Schifffahrt sowohl wirklich notwendig als auch hochwasserneutral ist sowie gleichzeitig die Umwelt nicht beeinträchtigt. Die Entwicklung solcher Grundsätze ist auch für alle anderen deutschen Schifffahrtswege, wie etwa Rhein, Donau und Weser, geplant.
Welche Verbesserungen für die Umwelt unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit möglich und notwendig sind, zeigen auch die Möglichkeiten der Förderung für Strom aus Wasserkraft in Deutschland, der Schweiz und Österreich, die auf der Tagung vorgestellt wurden. Die Expertinnen und Experten hoben vor allem hervor, dass Strom aus Wasserkraft nur dann wirklich „grün„ ist – das heißt umweltgerecht, und damit geeignet, höher vergütet zu werden – wenn Wanderfische gefahrlos ihre Laichplätze erreichen können. In allen Flussstrecken sollte eine ausreichende und dynamische Wasserführung vorhanden sein, auch für den Fall, dass das Wasser zur Stromgewinnung genutzt wird. Zudem sind Maßnahmen erforderlich – wie zum Beispiel die Zugabe von Geröll –, um Eintiefungen der Flusssohle zu verhindern. Das wirkt sich positiv auf den Grundwasserspiegel aus und ermöglicht eine Regeneration und dynamische Entwicklung der Flussaue. Diese Vergütungskriterien – entwickelt unter Mitarbeit des deutschen UBA – sind in dem kürzlich erschienenen „Leitfaden Wasserkraft„ beschrieben.
Die Broschüre "Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft" ist kostenlos beim deutschen Bundesumweltministerium erhältlich: Postfach 30 03 61, 53183 Bonn, Telefon: 0049 (0) 1888/305–3355, oder per E–Mail: bmu@broschuerenversand.de. Das Magazin ist auch im Internet unter
www.bmu.de/gewaesserschutz/downloads/doc/35774.php veröffentlicht.