Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament: Keine EU–Gelder für den „Semmering–Basistunnel neu„
Wie Michael Cramer, Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament, am Dienstag dieser Woche bekannt gab, gibt es für den umstrittenen „Semmering–Basistunnel neu„ (SBTn) keine Förderungen: „… Und die österreichische Regierung muss für den Semmering–Tunnel ganz auf EU–Gelder verzichten und kann beim Koralm–Tunnel nur auf 13% der beantragten Gelder hoffen.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak, der im Auftrag der Natur– Umweltschutzorganisation „Alliance For Nature„ die ao. Revision gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbrachte: „Dies hat die Alliance schon längst vorausgesagt, weil die ÖBB das Tunnel–Projekt nicht TEN–konform geplant haben und insbesondere eine strategische Prüfung nach der EU–Richtlinie 2001/42 verweigern.„
Zur ao. Revision der „Alliance For Nature„ teilt Dr. Manak weiters mit:
„Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis eine Vielzahl von Fehlern begangen, insbesondere wurden fachlich fundierte Meinungen, die nicht dem Standpunkt der ÖBB entsprochen haben, systematisch unterdrückt. Aktuelle Verkehrsprognosen wurden ignoriert, befangene bzw. gesetzlich ausgeschlossene Sachverständige wurden (ohne Begründung) akzeptiert. Schließlich hat das BVwG sogar die von der Bundesregierung und den ÖBB betriebene Aushöhlung des Weltkulturerbes ‚Semmeringbahn mit umgebender Landschaft‘ unkritisch akzeptiert und damit die EU–rechtlichen Vorgaben für den Schutz von Kulturgütern missachtet. Es entsteht der Eindruck, der Vorsitzende des entscheidenden Senats am BVwG, Dr. Werner Andrä, hat seine Vergangenheit als weisungsgebundener Beamter der NÖ Landesregierung noch nicht ganz ablegt. Die Alliance vertraut darauf, dass der VwGH die Revision zulässt und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den gegensätzlichen Fachmeinungen ermöglicht.„
Alliance–Generalsekretär Christian Schuhböck hofft auf eine baldige Entscheidung des VwGH, denn das BVwG hat im August 2014, also bereits Monate vor der mündlichen Verhandlung im Januar 2015, den Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Dadurch ist es den ÖBB möglich, den milliardenschweren Tunnelbau entgegen aller Bedenken nun doch in Angriff zu nehmen – wie sich jetzt jedoch abzeichnet, einzig und allein auf Kosten der österreichischen Steuerzahler.
Rechtsanwalt Dr. Andreas Manak, der im Auftrag der Natur– Umweltschutzorganisation „Alliance For Nature„ die ao. Revision gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbrachte: „Dies hat die Alliance schon längst vorausgesagt, weil die ÖBB das Tunnel–Projekt nicht TEN–konform geplant haben und insbesondere eine strategische Prüfung nach der EU–Richtlinie 2001/42 verweigern.„
Zur ao. Revision der „Alliance For Nature„ teilt Dr. Manak weiters mit:
„Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat in seinem Erkenntnis eine Vielzahl von Fehlern begangen, insbesondere wurden fachlich fundierte Meinungen, die nicht dem Standpunkt der ÖBB entsprochen haben, systematisch unterdrückt. Aktuelle Verkehrsprognosen wurden ignoriert, befangene bzw. gesetzlich ausgeschlossene Sachverständige wurden (ohne Begründung) akzeptiert. Schließlich hat das BVwG sogar die von der Bundesregierung und den ÖBB betriebene Aushöhlung des Weltkulturerbes ‚Semmeringbahn mit umgebender Landschaft‘ unkritisch akzeptiert und damit die EU–rechtlichen Vorgaben für den Schutz von Kulturgütern missachtet. Es entsteht der Eindruck, der Vorsitzende des entscheidenden Senats am BVwG, Dr. Werner Andrä, hat seine Vergangenheit als weisungsgebundener Beamter der NÖ Landesregierung noch nicht ganz ablegt. Die Alliance vertraut darauf, dass der VwGH die Revision zulässt und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den gegensätzlichen Fachmeinungen ermöglicht.„
Alliance–Generalsekretär Christian Schuhböck hofft auf eine baldige Entscheidung des VwGH, denn das BVwG hat im August 2014, also bereits Monate vor der mündlichen Verhandlung im Januar 2015, den Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Dadurch ist es den ÖBB möglich, den milliardenschweren Tunnelbau entgegen aller Bedenken nun doch in Angriff zu nehmen – wie sich jetzt jedoch abzeichnet, einzig und allein auf Kosten der österreichischen Steuerzahler.