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Vorläufiger Abschluss des EU-Mercosur-Abkommens

01.05.2026

Die EU-Kommission setzt das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten ab dem 1. Mai vorläufig in Kraft.

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© kropekk_pl pixabay.com

Hamburg  – Diese Umsetzung erfolgt, obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) zurzeit noch prüft, ob das Abkommen überhaupt mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Er untersucht zwei zentrale Punkte: Die Übereinstimmung mit dem europäischen Klimarecht steht in Frage, da das Abkommen den Handel mit klima- und naturschädlichen Produkten schürt – darunter Rindfleisch aus Regenwaldgebieten, Einwegplastik, Pestizide und Verbrenner-Autoteile. Zum anderen prüft der Gerichtshof das Verfahren der Ratifizierung, da das Vetorecht der EU-Mitgliedstaaten umgangen wurde. Eine endgültige Ratifizierung des Abkommens durch das Europäische Parlament steht aus, bis der EuGH ein Urteil gefällt hat. 

Die Umgehung der demokratischen Kontrollmechanismen hält
 Greenpeace-Waldexperte  Harald Gross für inakzeptabel:   
„Es ist nachvollziehbar, dass die EU in Zeiten geopolitischer Krisen nach neuen, verlässlichen Bündnissen sucht. Das darf aber nicht auf Kosten unserer Lebensgrundlagen und unserer Werte gehen. Doch genau das tut das EU-Mercosur-Abkommen: Es öffnet Tür und Tor für Industrien, die davon profitieren, die Regenwälder zu zerstören, gefährliche Pestizide zu verbreiten und fossile Abhängigkeiten fortzuführen. Diesen ‚Giftvertrag‘ können wir uns in Zeiten der eskalierenden Klima- und Artenkrise schlichtweg nicht leisten.
 

Das EU-Parlament muss hier die Notbremse ziehen, sobald der Europäische Gerichtshof den Weg dafür frei macht. Es ist Zeit für eine Handelspolitik, die ökologische Gerechtigkeit und echte Zukunftsfähigkeit fördert, nicht die Profitmaximierung um jeden Preis.“

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