Vorbild Sachsen-Anhalt: Energiewende mittels Bürgerbeteiligungsgesetz
Das Gesetz ist zweistufig:
Auf der ersten Stufe, dem Grundanwendungsfall, sieht das Gesetz eine Mindestbeteiligung der betroffenen Gemeinden vor, die grundsätzlich an die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Anlagen anknüpft.
Auf der zweiten Stufe können Gemeinden und Anlagenbetreiber alternative Beteiligungsmodelle schaffen. Jede Gemeinde, die Willens und in der Lage ist, entsprechende Verhandlungen mit den Anlagenbetreibern zu führen, kann im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes die für sie sinnvollste Beteiligungslösung finden.
Wobei gesetzlich festgelegt ist, dass alternative Beteiligungsmodelle angemessen sein müssen.
Dass Bürgerbeteiligung deutsche Energiewendeprojekte beschleunigt, anstatt zu bremsen, zeigt im Übrigen eine neue Studie (siehe 2. Link). Mit einer Ausnahme, dem Stromleitungsausbau.