VIRUS warnt Asfinag vor rechtswidrigem Straßenbauprogramm
Es bestünden erhebliche rechtliche Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit der umstrittenen S1-Verbindung Schwechat–Süßenbrunn.
Wie VIRUS betont, warte die Asfinag bei der S34 und der dazugehörigen Spange Wörth richtigerweise das laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. Umso unverständlicher sei es, dass beim Projekt S1 trotz offenkundiger Rechtsfragen nicht ebenso verfahren werde. Auch hier sei ein EuGH-Verfahren anhängig.
Nach Ansicht von VIRUS deutet vieles darauf hin, dass das Verkehrsministerium dennoch auf eine Zustimmung dränge - offenbar in der Erwartung, dass der EuGH im Sinne bisheriger Genehmigungspraktiken entscheiden werde oder durch das Schaffen vollendeter Tatsachen Vorteile entstehen könnten.
Dieser Ansatz sei riskant, warnt Verfahrensexperte Wolfgang Rehm. Die fehlende Rechtsgrundlage, die Gegenstand des EuGH-Verfahrens ist, betreffe nicht nur den Lobautunnel, sondern auch den nördlichen Realisierungsabschnitt der S1. Ein vorschneller Beschluss könne deshalb in einer „Sackgasse“ enden.
Wie VIRUS betont, warte die Asfinag bei der S34 und der dazugehörigen Spange Wörth richtigerweise das laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ab. Umso unverständlicher sei es, dass beim Projekt S1 trotz offenkundiger Rechtsfragen nicht ebenso verfahren werde. Auch hier sei ein EuGH-Verfahren anhängig.
Nach Ansicht von VIRUS deutet vieles darauf hin, dass das Verkehrsministerium dennoch auf eine Zustimmung dränge - offenbar in der Erwartung, dass der EuGH im Sinne bisheriger Genehmigungspraktiken entscheiden werde oder durch das Schaffen vollendeter Tatsachen Vorteile entstehen könnten.
Dieser Ansatz sei riskant, warnt Verfahrensexperte Wolfgang Rehm. Die fehlende Rechtsgrundlage, die Gegenstand des EuGH-Verfahrens ist, betreffe nicht nur den Lobautunnel, sondern auch den nördlichen Realisierungsabschnitt der S1. Ein vorschneller Beschluss könne deshalb in einer „Sackgasse“ enden.
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