VIRUS kritisiert „Show-Baustart“ der S1-Lobauautobahn als rechtswidrig
Wien – Die Umweltorganisation VIRUS übt scharfe Kritik am jüngst inszenierten Baustart für den Freilandabschnitt der S1-Lobauautobahn. Die in der Osterwoche präsentierten Maßnahmen seien ein „reiner Show-Baustart“ und würden der Öffentlichkeit ein falsches Bild vermitteln, so VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm.
„Mit dieser Aktion am 1. April soll suggeriert werden, dass das Projekt nun endgültig und wie von Verkehrsminister Peter Hanke im vergangenen Herbst angekündigt voll umgesetzt wird. Tatsächlich handelt es sich um eine Mogelpackung“, erklärt Rehm. Ein tatsächlicher Baubeginn sei erst für das kommende Jahr vorgesehen, sämtliche derzeitigen Aktivitäten seien rechtlich nicht gedeckt.
Grundlage für diese Einschätzung ist ein kürzlich von VIRUS vorgelegtes Rechtsgutachten auf universitärem Niveau, das inzwischen auch dem Vorstand der Asfinag sowie Minister Hanke übermittelt wurde. Demnach beschränken sich die bislang ausgeschriebenen Maßnahmen auf Umweltauflagen und begleitende Nebentätigkeiten.
Konkret gehe es dabei um Leistungen wie Umweltbauaufsicht, Luftgütemessungen, passiven Lärmschutz für einzelne Bauabschnitte, Pflege von Baufeldern, Brunnenverlegungen sowie ein Monitoring-System für den Baustellenverkehr. „Gerade letzteres ermöglicht es nun, mit dem Einsatz eines Baggers medienwirksam Bilder von angeblich bereits laufenden Bauarbeiten zu erzeugen“, so Rehm.
Aus Sicht von VIRUS werden damit jedoch keine vollendeten Tatsachen geschaffen. Vielmehr handle es sich um „niederschwellige Geldverschwendung“, während ausreichend Spielraum bestehe, das laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof abzuwarten. Dieses betreffe nicht nur den Lobautunnel selbst, sondern den gesamten Abschnitt bis Süßenbrunn und könnte dem EU-Recht maßgeblich zum Durchbruch verhelfen.
Das neue Gutachten eröffnet laut VIRUS sowohl der Asfinag-Führung als auch dem zuständigen Minister nun die Möglichkeit, ihre bisherige Rechtsposition zu überdenken. Die bisherigen Reaktionen der Asfinag seien „reflexartig“ erfolgt und hätten das aktuelle Gutachten naturgemäß noch nicht berücksichtigen können.
Auch die von der Asfinag ins Treffen geführten eigenen Gutachten weist Rehm zurück. Diese seien im Zuge der Evaluierung des Klimaschutzministeriums im Jahr 2021 entstanden und hätten das vorrangige EU-Recht nicht ausreichend berücksichtigt. Auch spätere Stellungnahmen aus dem Jahr 2025 hätten das Bundesverwaltungsgericht nicht überzeugt.
Besonders brisant sei, dass zu den nun neu aufgeworfenen Rechtsfragen bislang keine belastbaren Gegenargumente vorlägen. „Rechtskräftige Bescheide allein reichen nicht aus, wenn es rechtlich gar keine Bundesstraße mehr gibt – das ist jedoch eine Grundvoraussetzung für die Tätigkeit der Asfinag“, betont Rehm.
Noch sei ausreichend Zeit, den eingeschlagenen Kurs zu korrigieren. „Der derzeitige Weg führt in einen klaren Rechtsbruch“, so Rehm abschließend.