Vertragsverletzungsverfahren: Österreich in drei Fällen säumig
Österreich hält nach wie vor die Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie nicht ein, obwohl es auf ein im September 2022 ergangenes Aufforderungsschreiben hin bereits Gebiete als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und einige der Erhaltungsziele und -maßnahmen für diese Gebiete verbessert hat. In vielen Fällen sind diese jedoch immer noch nicht spezifisch genug, um den Anforderungen der betreffenden Lebensräume und Arten gerecht zu werden. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren und die erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen. Weiters erhielt Österreich zwei Aufforderungsschreiben, mit denen neue Vertragsverletzungsverfahren jeweils in den Bereichen Energie und Klima eingeleitet wurden. Zum einen hat Österreich es versäumt, alle erforderlichen Angaben für seinen nationalen energie- und klimabezogenen Fortschrittsbericht vorzulegen, der eigentlich bis zum 15. März 2025 fällig war. Die Berichte sind entscheidend, da sie zeigen, wie die EU-Länder ihre Energie- und Klimaziele in allen Dimensionen der Energieunion umsetzen. Zum anderen wird Österreichs nationaler Gebäuderenovierungsplan angemahnt, der Ende Dezember 2025 hätte vorliegen müssen. Diese Pläne sind ein wesentliches und strategisches Instrument für die Mitgliedstaaten, um bis 2050 einen leistungsstarken, energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand zu erzielen. Beiden Aufforderungen muss Österreich binnen zwei Monaten Folge leisten. Andernfalls kann die Europäische Kommission beschließen, den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.