Verkehrsbereich – Maßnahmenpaket vorgeschlagen
Der Europäische Rat vom 9. März 2007 hat beschlossen, dass die Europäische Union ihre CO2–Emissionen bis 2020 zumindest um 20 % gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren will. Dies bedeutet fürÖsterreich zumindest eine Reduktion um 30 % gegenüber dem aktuellen Niveau und geht daher deutlich über die Ziele des Kyoto– Vertrages hinaus.
Im Verkehrssektor müssen daher die Emissionen besonders stark reduziert werden. Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
– Tanktourismus beenden: schrittweise Anhebung der Mineralölsteuer auf das Niveau der Nachbarländer Deutschland und Italien, um dadurch den Tanktourismus zu beenden und auch die Fahrleistungen im Inland etwas zu reduzieren.
– Verbrauchsreduktion: durch mehrere Maßnahmen wie höhere Mineralölsteuer, emissionsbezogene KFZ–Steuer, striktere Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen, stärkere Forcierung von Autos mit Verbrauch unter 5 bzw. 4,5 Liter. – Investzuschuss für Pendler für Autos mit Verbrauch unter 4,7 Liter statt Ausweitung der Pendlerbeihilfe.
– Rascher Ausbau der Biotreibstoffe durch Gas/Biomethan als Treibstoff; dazu Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen wie Sicherung der Steuerfreiheit für Gas mindestens bis 2020, eventuell Einspeiseregelung für Biomethan in das Gasnetz,
Forcierung der Verwendung von Fahrzeugen mit puren oder fast puren Biotreibstoffen wie Biodiesel und E85
Begünstigung von Fahrzeugen, die mit reinen Biotreibstoffen (Biomethan, E85, Biodiesel) fahren – Parken, Anschaffung etc.
– Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
Quelle:
Österreichischer Biomasse–Verband
Im Verkehrssektor müssen daher die Emissionen besonders stark reduziert werden. Dazu werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
– Tanktourismus beenden: schrittweise Anhebung der Mineralölsteuer auf das Niveau der Nachbarländer Deutschland und Italien, um dadurch den Tanktourismus zu beenden und auch die Fahrleistungen im Inland etwas zu reduzieren.
– Verbrauchsreduktion: durch mehrere Maßnahmen wie höhere Mineralölsteuer, emissionsbezogene KFZ–Steuer, striktere Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenzen, stärkere Forcierung von Autos mit Verbrauch unter 5 bzw. 4,5 Liter. – Investzuschuss für Pendler für Autos mit Verbrauch unter 4,7 Liter statt Ausweitung der Pendlerbeihilfe.
– Rascher Ausbau der Biotreibstoffe durch Gas/Biomethan als Treibstoff; dazu Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen wie Sicherung der Steuerfreiheit für Gas mindestens bis 2020, eventuell Einspeiseregelung für Biomethan in das Gasnetz,
Forcierung der Verwendung von Fahrzeugen mit puren oder fast puren Biotreibstoffen wie Biodiesel und E85
Begünstigung von Fahrzeugen, die mit reinen Biotreibstoffen (Biomethan, E85, Biodiesel) fahren – Parken, Anschaffung etc.
– Ausbau des öffentlichen Verkehrs.
Quelle:
Österreichischer Biomasse–Verband