Vehemente Kritik am geplanten Sachbezug für Elektro-Firmenwagen
Zahl der Firmenwagen-Nutzer stark gestiegen
Wie aktuelle Daten des Finanzministeriums zeigen, wurden im Jahr 2025 insgesamt 198.154 Firmenwagen auch privat genutzt. Das sind rund 10.000 mehr als im Vorjahr und beinahe doppelt so viele wie noch 2014. Damals lag die Zahl bei 107.671 Fahrzeugen.
Für den VCÖ zeigt diese Entwicklung die wachsende Bedeutung von Firmenwagen im österreichischen Fahrzeugbestand. Gleichzeitig kritisiert die Organisation die steuerliche Begünstigung dieser Fahrzeuge. Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, erhält damit einen geldwerten Vorteil, der steuerlich günstiger behandelt wird als ein gleich hohes Einkommen in Form von Gehalt.
„Von diesem Steuerprivileg profitieren vor allem Menschen mit höheren Einkommen und Führungspositionen. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spielt es keine Rolle, weil sie keinen Firmenwagen zur privaten Nutzung erhalten“, erklärt VCÖ-Experte Michael Schwendinger. Laut VCÖ zahlen lediglich rund fünf Prozent der unselbständig Beschäftigten einen Sachbezug für einen Firmenwagen, während 95 Prozent keinen entsprechenden Vorteil nutzen können.
Besonders kritisch sieht der VCÖ die geplante Einführung eines Sachbezugs für Elektro-Firmenwagen. Medienberichten zufolge soll dieser ab 2027 monatlich 0,375 Prozent der Anschaffungskosten betragen. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sind hingegen keine zusätzlichen Belastungen vorgesehen.
Nach Ansicht des VCÖ verschlechtert sich dadurch die steuerliche Attraktivität von Elektroautos gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen. „Gerade angesichts der hohen Abhängigkeit des Verkehrs von Erdöl wäre es notwendig, den Umstieg auf Elektromobilität zu beschleunigen. Die geplante Regelung setzt jedoch das gegenteilige Signal“, so Schwendinger.
Die Kritik kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Österreich beim Anteil von Elektroautos an den Neuzulassungen deutlich hinter einigen europäischen Vorreitern liegt. Laut einer VCÖ-Analyse waren in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 rund 23 Prozent aller neu zugelassenen Pkw reine Elektrofahrzeuge.
Zum Vergleich: In Dänemark lag der Anteil bei 80 Prozent, in Finnland bei 47 Prozent und in Schweden bei 41 Prozent. Auch Belgien, Island und die Niederlande weisen deutlich höhere E-Auto-Anteile auf. Spitzenreiter bleibt Norwegen, wo bereits 98 Prozent der Neuwagen elektrisch unterwegs sind.
Der VCÖ fordert daher, den Sachbezug für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor im gleichen Ausmaß anzuheben, wie er für Elektroautos neu eingeführt werden soll. Darüber hinaus sieht die Organisation grundlegenden Reformbedarf.
Derzeit beträgt der maximale Sachbezug für besonders emissionsstarke Fahrzeuge zwei Prozent des Anschaffungspreises und ist mit 960 Euro pro Monat gedeckelt. Zudem spielt es keine Rolle, ob ein Firmenwagen privat nur wenige tausend oder mehrere zehntausend Kilometer pro Jahr gefahren wird.
Nach Ansicht des VCÖ setzt diese Regelung falsche Anreize. Wer besonders viel privat fährt, wird steuerlich nicht stärker belastet als jemand mit geringer Nutzung. Der Verkehrsclub fordert daher die Abschaffung der Deckelung sowie eine stärkere Berücksichtigung der tatsächlich gefahrenen Privatkilometer.
Gleichzeitig betont der VCÖ die wichtige Rolle von Firmenfahrzeugen bei der Elektrifizierung des Verkehrs. Rund zwei Drittel aller Neuwagen werden in Österreich auf Unternehmen oder andere juristische Personen zugelassen. Veränderungen in diesem Bereich könnten daher erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Fahrzeugmarkt haben.
Als Beispiel nennt der VCÖ Belgien. Dort sei durch eine Reform der steuerlichen Absetzbarkeit von Firmenwagen der Anteil von Elektroautos bei den Neuzulassungen innerhalb von drei Jahren von zehn auf 35 Prozent gestiegen. Zudem würden mehr Elektro-Firmenwagen langfristig auch das Angebot auf dem Gebrauchtwagenmarkt erhöhen und damit privaten Haushalten den Umstieg erleichtern.
Für den VCÖ steht daher fest: Wenn die Bundesregierung aus Budgetgründen einen Sachbezug für Elektro-Firmenwagen einführt, müsse gleichzeitig die steuerliche Begünstigung von Verbrenner-Fahrzeugen reduziert werden. Andernfalls drohe ein Rückschritt bei den Klimazielen und der Energiewende im Verkehr.
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