VCÖ fordert Änderung der EU–Wegekostenrichtlinie
VCÖ (Wien, 12. November 2003) – „Der Zug ist abgefahren.„ So kommentiert
VCÖ–Experte Martin Blum das gestrige Ergebnis der Verhandlungen von
Vizekanler Gorbach in Brüssel über die Zukunft des Transitvertrages.
Österreich muss sich nun stärker für eine Änderung der
EU–Wegekostenrichtlinie einsetzen, betont der VCÖ. Der VCÖ kritisiert, dass
bisher Österreich zu wenig aktiv war, um den vorliegenden Entwurf der
EU–Wegekostenrichtlinie zu verändern. Zudem fordert der VCÖ eine niedrigere
Gewichtsgrenze für Lkw. Kleinlaster mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
ab 2 Tonnen sollen Lkw–Maut bezahlen.
„Eine wirksame Nachfolgeregelung beim Transitvertrag ist nicht mehr
realistisch. Der Zug für den Transitvertrag ist abgefahren. Aber das heißt
nicht, dass die Situation ausweglos ist. Österreich muss jetzt die Chance
nützen, die eine Änderung der EU–Wegekostenrichtlinie bietet„, betont
VCÖ–Experte Martin Blum nach den gestrigen ergebnislosen Gespräche von
Vizekanzler Gorbach in Brüssel über die Zukunft des Transitvertrages.
Der VCÖ fordert einen aktiveren Einsatz von Österreich zur Änderung der
EU–Wegekostenrichtlinie. Diese setzt für die kommenden zehn bis fünfzehn
Jahre den Rahmen für Maßnahmen zur Verringerung des Lkw–Verkehrs.
„Österreich muss in Brüssel ein stärkeres Lobbying zur Verbesserung der
EU–Wegekostenrichtlinie führen„, so VCÖ–Experte Blum.
Die VCÖ–Kritik am Kommissionsvorschlag für die EU–Wegekostenrichtlinie:
* Die Einbeziehung von Umwelt– und Gesundheitskosten in die Maut ist nicht
vorgesehen.
* Es ist lediglich die Bemautung des hochrangigen und nicht des gesamten
Straßennetzes erlaubt.
* Es werden keine verpflichtende Mindeststandards für die Lkw–Maut
vorgeschrieben.
* Der Anteil für die Querfinanzierung der Bahn ist mit 25 % in sensiblen
Regionen zu niedrig.
* Die Richtlinie verbietet die Verwendung der Mauteinnahmen für die
Reparatur bzw. Vermeidung der von Lkw verursachten Umwelt– und
Gesundheitsschäden.
* Der Kommissionsvorschlag den Mitgliedsstaaten die Umsetzung des
erfolgreichen Schweizer Lkw–Mautmodells verbietet.
Der VCÖ fordert zudem Maßnahmen auch in Österreich. „Das untere
Gewichtslimit bei der Lkw–Maut ist von derzeit 3,5 Tonnen auf 1,5 Tonnen zu
senken. Denn die Anzahl der Kleinlaster nimmt rapide zu, weil sie von der
Lkw–Maut ausgenommen sind„, so VCÖ–Experte Blum. Insgesamt sind in
Österreich 150.434 Kleinlaster mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von
2 bis 3,5 Tonnen gemeldet. Zudem unterstützt der VCÖ den Vorschlag von
Vizekanzler Gorbach, eine Lkw–Bemautung nach Schadstoffklassen umzusetzen.
Der VCÖ drängt, dass bereits im kommenden Jahr diese Umstellung kommt. Der
VCÖ fordert zudem einen stärkeren Ausbau der Schienennetzes. „Österreichs
Bahnnetz ist noch nicht fit für die EU–Erweiterung„, stellt VCÖ–Experte Blum
abschließend fest.
Bestand Lkw in Österreich (31.12.2002)
Höchstzulässiges Gesamtgewicht in kg:
2.000 bis 2.499: 29.945 Stück
2.500 bis 2.999: 98.564 Stück
3.000 bis 3.499: 21.925 Stück
Gesamt: 150.434 Stück
VCÖ–Experte Martin Blum das gestrige Ergebnis der Verhandlungen von
Vizekanler Gorbach in Brüssel über die Zukunft des Transitvertrages.
Österreich muss sich nun stärker für eine Änderung der
EU–Wegekostenrichtlinie einsetzen, betont der VCÖ. Der VCÖ kritisiert, dass
bisher Österreich zu wenig aktiv war, um den vorliegenden Entwurf der
EU–Wegekostenrichtlinie zu verändern. Zudem fordert der VCÖ eine niedrigere
Gewichtsgrenze für Lkw. Kleinlaster mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
ab 2 Tonnen sollen Lkw–Maut bezahlen.
„Eine wirksame Nachfolgeregelung beim Transitvertrag ist nicht mehr
realistisch. Der Zug für den Transitvertrag ist abgefahren. Aber das heißt
nicht, dass die Situation ausweglos ist. Österreich muss jetzt die Chance
nützen, die eine Änderung der EU–Wegekostenrichtlinie bietet„, betont
VCÖ–Experte Martin Blum nach den gestrigen ergebnislosen Gespräche von
Vizekanzler Gorbach in Brüssel über die Zukunft des Transitvertrages.
Der VCÖ fordert einen aktiveren Einsatz von Österreich zur Änderung der
EU–Wegekostenrichtlinie. Diese setzt für die kommenden zehn bis fünfzehn
Jahre den Rahmen für Maßnahmen zur Verringerung des Lkw–Verkehrs.
„Österreich muss in Brüssel ein stärkeres Lobbying zur Verbesserung der
EU–Wegekostenrichtlinie führen„, so VCÖ–Experte Blum.
Die VCÖ–Kritik am Kommissionsvorschlag für die EU–Wegekostenrichtlinie:
* Die Einbeziehung von Umwelt– und Gesundheitskosten in die Maut ist nicht
vorgesehen.
* Es ist lediglich die Bemautung des hochrangigen und nicht des gesamten
Straßennetzes erlaubt.
* Es werden keine verpflichtende Mindeststandards für die Lkw–Maut
vorgeschrieben.
* Der Anteil für die Querfinanzierung der Bahn ist mit 25 % in sensiblen
Regionen zu niedrig.
* Die Richtlinie verbietet die Verwendung der Mauteinnahmen für die
Reparatur bzw. Vermeidung der von Lkw verursachten Umwelt– und
Gesundheitsschäden.
* Der Kommissionsvorschlag den Mitgliedsstaaten die Umsetzung des
erfolgreichen Schweizer Lkw–Mautmodells verbietet.
Der VCÖ fordert zudem Maßnahmen auch in Österreich. „Das untere
Gewichtslimit bei der Lkw–Maut ist von derzeit 3,5 Tonnen auf 1,5 Tonnen zu
senken. Denn die Anzahl der Kleinlaster nimmt rapide zu, weil sie von der
Lkw–Maut ausgenommen sind„, so VCÖ–Experte Blum. Insgesamt sind in
Österreich 150.434 Kleinlaster mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von
2 bis 3,5 Tonnen gemeldet. Zudem unterstützt der VCÖ den Vorschlag von
Vizekanzler Gorbach, eine Lkw–Bemautung nach Schadstoffklassen umzusetzen.
Der VCÖ drängt, dass bereits im kommenden Jahr diese Umstellung kommt. Der
VCÖ fordert zudem einen stärkeren Ausbau der Schienennetzes. „Österreichs
Bahnnetz ist noch nicht fit für die EU–Erweiterung„, stellt VCÖ–Experte Blum
abschließend fest.
Bestand Lkw in Österreich (31.12.2002)
Höchstzulässiges Gesamtgewicht in kg:
2.000 bis 2.499: 29.945 Stück
2.500 bis 2.999: 98.564 Stück
3.000 bis 3.499: 21.925 Stück
Gesamt: 150.434 Stück
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