UVP Kernkraftwerke in Polen: Einspruchsfrist bis 29. Nov. 2022
Polen hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Errichtung eines Kernkraftwerkes in Polen (Choczewo oder Gniewino und Krokowa, Woiwodschaft Pommern) übermittelt.
Die Unterlagen liegen bis einschließlich 29. November 2022 bei dem Ämtern der Landesregierungen auf.
Alle INFOS: Umweltbundesamt
Die Unterlagen liegen bis einschließlich 29. November 2022 bei dem Ämtern der Landesregierungen auf.
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