Urteil KlimaSeniorinnen: Das Ministerkomitee schickt die Schweizer Regierung zurück ans Reißbrett
Das Ministerkomitee des Europarats hat vor kurzem entschieden, dass die Schweiz die Anforderungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall der KlimaSeniorinnen noch nicht erfüllt. Die Schweiz muss noch beweisen, dass sie ausreichende Maßnahmen ergreift, um ihre Klimapolitik an der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C auszurichten.
„Der Schweizer Bundesrat kommt mit den Argumenten des Ministerkomitees nicht davon. Die Schweiz muss ihre Klimapolitik verbessern, um die Verletzung unserer Menschenrechte zu beheben. Wir fordern Bundesrat und Parlament auf, die globale Erwärmung ernst zu nehmen und endlich entschlossen gegen die Klimakrise vorzugehen“, sagte Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen Schweiz.
Das Ministerkomitee des Europarats, das die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) überwacht, befasste sich diese Woche auf seinem 1521. Treffen der Ministervertreter (Menschenrechte) in Straßburg unter anderem mit der Umsetzung des wegweisenden Urteils des EGMR im Fall der KlimaSeniorinnen.
Das Ministerkomitee kam zu dem Schluss, dass die von der Schweiz in ihrem Aktionsbericht vorgelegte Klimastrategie nicht ausreicht, um die im Urteil des EGMR festgestellten Menschenrechtsverletzungen zu beheben. Daher kam das Komitee der Aufforderung des Schweizer Bundesrats, das Verfahren einzustellen, nicht nach. Die Schweiz muss vielmehr von vorne beginnen.
Das Ministerkomitee betont, dass der Klimawandel eines der drängendsten Probleme unserer Zeit ist und dass die Unzulänglichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der Vergangenheit die Risiken negativer Folgen und die daraus resultierenden Bedrohungen für die Ausübung der Menschenrechte weltweit verschärft hat.
Das Ministerkomitee fordert die Schweiz auf, bis September 2025 die Grundlagen ihrer Klimastrategie bekannt zu geben. Dazu gehört die Quantifizierung der mit der Klimastrategie geplanten Emissionen anhand eines nationalen CO₂-Budgets.
In diesem Zusammenhang stellt das Ministerkomitee fest, dass eine breite Koalition von Nichtregierungsorganisationen in ihren Mitteilungen das verbleibende CO₂-Budget deutlich niedriger einschätzt. Dieses wäre ihrer Ansicht nach bis 2032 erschöpft, wenn die Schweiz ihren derzeitigen Emissionspfad beibehält.
Darüber hinaus muss der Schweizer Bundesrat das Ministerkomitee über die ergriffenen und geplanten Anpassungsmaßnahmen zum konkreten Schutz von Menschen in durch den Klimawandel gefährdeten Situationen – beispielsweise bei Hitzewellen – auf dem Laufenden halten. Er muss zudem konkrete Beispiele für die wirksame Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen liefern.
Was genau bedeutet das CO₂-Budget?
Um verheerende Folgen für die Menschenrechte jetzt und in Zukunft zu vermeiden, darf die globale Erwärmung 1,5 °C nicht überschreiten. Um dies zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen weltweit sehr rasch reduziert werden. Dies liegt daran, dass die verbleibende globale CO2-Menge, die die Atmosphäre aufnehmen kann, ohne dass die Erwärmung über 1,5 °C hinausgeht, sehr gering ist. Wissenschaftler bezeichnen dies als Kohlenstoffbudget. Um sicherzustellen, dass dieses Budget nicht überschritten wird, was zum Schutz der Menschenrechte notwendig ist, muss die Schweiz nachweisen, dass ihre Klimastrategie das globale Kohlenstoffbudget und damit das 1,5-°C-Limit wirksam einhält. Dies entschied der EGMR im April 2024 (siehe Kasten).
Die Schweiz hat dem Ministerkomitee diese Beweise jedoch bisher nicht vorgelegt. Vielmehr zeigen wissenschaftliche Berechnungen deutlich, dass die aktuelle Klimastrategie der Schweiz einen viel zu großen Teil des verfügbaren globalen CO2-Budgets nutzt, um das 1,5-°C-Limit einzuhalten. Macht die Schweiz wie geplant weiter, wird sie ihr maximal verbleibendes Budget in nur sieben Jahren aufgebraucht haben. Die Schweizer Klimapolitik ist daher nicht mit der Einhaltung des 1,5-°C-Limits vereinbar – und damit nicht mit den Menschenrechten.
Das bahnbrechende Urteil der KlimaSeniorinnen ist nicht nur für die Schweiz relevant, sondern für jedes andere Land, das angesichts der Klimakrise die Menschenrechte der Menschen gewährleisten will. Die Folgen der globalen Erwärmung verletzen bereits heute Menschenrechte und sind durch die sich verschärfende Klimakrise akut bedroht. Jedes Land muss seiner Verantwortung nachkommen und darf nicht mehr vom verbleibenden Budget beanspruchen, als ihm zusteht.
„Der Schweizer Bundesrat kommt mit den Argumenten des Ministerkomitees nicht davon. Die Schweiz muss ihre Klimapolitik verbessern, um die Verletzung unserer Menschenrechte zu beheben. Wir fordern Bundesrat und Parlament auf, die globale Erwärmung ernst zu nehmen und endlich entschlossen gegen die Klimakrise vorzugehen“, sagte Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin der KlimaSeniorinnen Schweiz.
Das Ministerkomitee des Europarats, das die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) überwacht, befasste sich diese Woche auf seinem 1521. Treffen der Ministervertreter (Menschenrechte) in Straßburg unter anderem mit der Umsetzung des wegweisenden Urteils des EGMR im Fall der KlimaSeniorinnen.
Das Ministerkomitee kam zu dem Schluss, dass die von der Schweiz in ihrem Aktionsbericht vorgelegte Klimastrategie nicht ausreicht, um die im Urteil des EGMR festgestellten Menschenrechtsverletzungen zu beheben. Daher kam das Komitee der Aufforderung des Schweizer Bundesrats, das Verfahren einzustellen, nicht nach. Die Schweiz muss vielmehr von vorne beginnen.
Das Ministerkomitee betont, dass der Klimawandel eines der drängendsten Probleme unserer Zeit ist und dass die Unzulänglichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels in der Vergangenheit die Risiken negativer Folgen und die daraus resultierenden Bedrohungen für die Ausübung der Menschenrechte weltweit verschärft hat.
Das Ministerkomitee fordert die Schweiz auf, bis September 2025 die Grundlagen ihrer Klimastrategie bekannt zu geben. Dazu gehört die Quantifizierung der mit der Klimastrategie geplanten Emissionen anhand eines nationalen CO₂-Budgets.
In diesem Zusammenhang stellt das Ministerkomitee fest, dass eine breite Koalition von Nichtregierungsorganisationen in ihren Mitteilungen das verbleibende CO₂-Budget deutlich niedriger einschätzt. Dieses wäre ihrer Ansicht nach bis 2032 erschöpft, wenn die Schweiz ihren derzeitigen Emissionspfad beibehält.
Darüber hinaus muss der Schweizer Bundesrat das Ministerkomitee über die ergriffenen und geplanten Anpassungsmaßnahmen zum konkreten Schutz von Menschen in durch den Klimawandel gefährdeten Situationen – beispielsweise bei Hitzewellen – auf dem Laufenden halten. Er muss zudem konkrete Beispiele für die wirksame Beteiligung der Bevölkerung an der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen liefern.
Was genau bedeutet das CO₂-Budget?
Um verheerende Folgen für die Menschenrechte jetzt und in Zukunft zu vermeiden, darf die globale Erwärmung 1,5 °C nicht überschreiten. Um dies zu erreichen, müssen die Treibhausgasemissionen weltweit sehr rasch reduziert werden. Dies liegt daran, dass die verbleibende globale CO2-Menge, die die Atmosphäre aufnehmen kann, ohne dass die Erwärmung über 1,5 °C hinausgeht, sehr gering ist. Wissenschaftler bezeichnen dies als Kohlenstoffbudget. Um sicherzustellen, dass dieses Budget nicht überschritten wird, was zum Schutz der Menschenrechte notwendig ist, muss die Schweiz nachweisen, dass ihre Klimastrategie das globale Kohlenstoffbudget und damit das 1,5-°C-Limit wirksam einhält. Dies entschied der EGMR im April 2024 (siehe Kasten).
Die Schweiz hat dem Ministerkomitee diese Beweise jedoch bisher nicht vorgelegt. Vielmehr zeigen wissenschaftliche Berechnungen deutlich, dass die aktuelle Klimastrategie der Schweiz einen viel zu großen Teil des verfügbaren globalen CO2-Budgets nutzt, um das 1,5-°C-Limit einzuhalten. Macht die Schweiz wie geplant weiter, wird sie ihr maximal verbleibendes Budget in nur sieben Jahren aufgebraucht haben. Die Schweizer Klimapolitik ist daher nicht mit der Einhaltung des 1,5-°C-Limits vereinbar – und damit nicht mit den Menschenrechten.
Das bahnbrechende Urteil der KlimaSeniorinnen ist nicht nur für die Schweiz relevant, sondern für jedes andere Land, das angesichts der Klimakrise die Menschenrechte der Menschen gewährleisten will. Die Folgen der globalen Erwärmung verletzen bereits heute Menschenrechte und sind durch die sich verschärfende Klimakrise akut bedroht. Jedes Land muss seiner Verantwortung nachkommen und darf nicht mehr vom verbleibenden Budget beanspruchen, als ihm zusteht.