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Unterwegs von der Seestadt Aspern bis zur Hirschstettner Straße

13.10.2025

Gedanken und Fakten zur "Stadtstraße" und Stadtgestaltung

Lobau Autobahn 2.jpg
Das Gleis zum Opelwerk in der Seestadt Aspern hat man schon vor Jahren demontiert. Teile der ehemaligen Strecke wurden bereits verbaut (u.a. mit dem neuen Stadion und Sportplatz der Österreichischen Fußballnationalmannschaft - Absiedlung vom Stadion im 02. Wiener Bezirk). Ein Gewerbegebiet (ohne Gleisanbindung!) soll angeblich im Umfeld auch entstehen. Auch an anderen Stellen in der Seestadt Aspern wurden Unternehmen angesiedelt. Im Mai 2018 hieß vom dort ansässigen Unternehmen Hoerbiger "Die Hoerbiger Holding hofft auf den baldigen Bau des Lobautunnels. Die Anbindung zur Seestadt Aspern ist standortentscheidend." 

Ob es einen Aufschrei gegen den Rückbau des Gleises gab, ist unbekannt. Schließlich soll Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden.



Entgegen jüngster Verlautbarungen von Seiten der Stadt Wien machte Wolfgang Rehm von Virus darauf aufmerksam, dass mit dem weiteren Bau von Wohnungen in der Seestadt Aspern auch ohne "Stadtstraße" begonnen werden kann!


Teilweise breite Straßen, Stellplätze an der Oberfläche trotz Hochgaragen oder Stellplätzen in Kellern, prägen das Bild des Stadtentwicklungsgebietes mit. Schon aus großer Entfernung sieht man abgestellte Fahrzeuge in der Johann-Kutschera-Gasse.


Interessant sind auch Blicke in Flächenwidmungs- und Bebauungspläne für die Seestadt Aspern hinsichtlich Aussagen über Stellplätze (z.B. ein Flächenwidmungs- und Bebauungsplan von 2015: "Die Stellplatzverpflichtung beträgt 85 v. H. der nach dem Wiener Garagengesetz erforderlichen Stellplatzzahl.", z.B. ein Flächenwidmungs- und Bebauungsplan von 2024: "Sofern nicht anders bestimmt dürfen insgesamt höchstens 150 vH der gemäß § 50 Abs 1. des Wiener Garagengesetzes 2008 zu schaffenden Stellplätze hergestellt werden.!")


Zuletzt wurde das Wiener Garagengesetz im Jahr 2023 novelliert. Es sieht Zonen mit darauf aufbauender Anzahl von Stellplätzen vor. In Zone 1 mit guter Anbindung an den öffentlichen Verkehr können max. 10% der Stellplätze errichtet werden! Teile der Seestadt Aspern liegen nach Anlage 1 des Wiener Garagengesetzes allerdings in Zone 3.

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und die Zonierungen nach Anlage 1 des Wiener Garagengesetzes sind also anzupassen.

Es stellt sich auch die Frage, ob es überhaupt Stadtentwicklungsgebiete in Wien in Zone 1 mit max. 10% der Stellplätze gibt.

Andere Metropolen in Europa haben die Stellplatzverpflichtung aufgehoben. Es wird zur Verlagerung von Stellplätzen in vorhandene Garagen gesorgt. 

Das neue Straßen zu mehr Verkehr führen ist bekannt. Klimaziele werden mit neuen Hochleistungsstraßen wohl auch nicht erreichbar werden. 


Die "Strategische Prüfung Verkehr–Umweltbericht Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat–Süßenbrunn" mit Betrachtung von Alternativen zum Ausbau der S1 und des Lobautunnels findet sich hier. Entsprechend der Homepage des Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) heißt es:


"Der Initiator (BMIMI Sektion IV – Verkehr) zog mit 25. September 2025 den Vorschlag der Netzveränderung zurück. Der SP-V Prozess Wiener Außenring Schnellstraße Schwechat-Süßenbrunn wird damit eingestellt."


Nachfolgend finden Sie einige Video zum Vergleich der Entwicklung der "Stadtstraße". Beim Ansehen der Videos kann man sich auch Gedanken über die Erreichung der Klimaziele der Stadt Wien machen und z.B., wie zukunftsfähige Stadtgestaltung aussehen sollte.

Video vom 10.10.2025,
Seestadt Aspern - "Stadtstraße" - Hirschstettner Straße: https://youtu.be/sUWNO9IKyMI


Stadtstraße Wien - Aspern Nord - Hirschstettner Straße und retour zur Süßenbrunner Str., 01.11.2024:
https://www.youtube.com/watch?v=jsmikOUcL0U


Aspern Nord, altes "Opel-Gleis", Seestadt-Ausblick, 18.05.2024: https://www.youtube.com/watch?v=1_UmWR-xq8A

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13.10.2025
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© Photo: Rettet-die-Lobau, Hertenberger