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"Unbundling" der Stromversorger: Ein weiterer Schritt zu mehr Wettbewerb

25.05.2004

Mitterlehner begrüßt Novelle zum Elektrizitätswirtschaftsgesetz - Legistische Anpassungen erforderlich

Die per 1. Juli d.J. vorgesehene Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWOG) ermöglicht eine gesellschaftsrechtliche Entflechtung ("legal unbundling") der Stromversorger. Dies ist ein wichtiger Schritt zur vollen Liberalisierung des heimischen Strom- und Gasmarktes und damit zu einer Ankurbelung des Wettbewerbs.
Durch die im Oktober 2002 eingeleitete gänzliche Öffnung des Strom- und Gasmarktes konnten bereits Einsparungen von gut 700 Millionen Euro im Interesse der österreichischen Wirtschaft verwirklicht werden. Mit der Novelle zum ElWOG 2002, die eine Trennung von Netz, Produktion und Vertrieb im Strombereich zum Inhalt hat, werden weitere Einsparungen für energieintensive Betriebe möglich, begrüßt der Generalsekretär-Stv. der Wirtschaftskammer Österreich, Reinhold Mitterlehner, den heutigen Beschluss im Wirtschaftsausschuss des Parlaments. Die Entflechtung ist die Voraussetzung für die Senkung der Netztarife.
Die Novelle des ElWOG war aufgrund der EU-Binnenmarktrichtlinie für Strom (RL 2003/54/EG) notwendig geworden. Die Änderung muss bis 1. Juli 2004 auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
Die Binnenmarktrichtlinie sieht für vertikal integrierte Energieunternehmen, welche neben dem Netzbetrieb auch Erzeugung oder Vertrieb durchführen, die Verpflichtung vor, das Netz ab einer bestimmten Unternehmensgröße von den übrigen Tätigkeiten gesellschaftsrechtlich zu entflechten ("legal unbundling"). Die in der Richtlinie festgeschriebene Trennung der Geschäftsbereiche bedingt jedoch keine Änderung der Eigentümerschaft an den Vermögenswerten.
Die EU will mit der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Strom- und Gasnetzen sicherstellen. Es soll vermieden werden, dass Energiekonzerne ihren Vertrieb mit überhöhten Durchleitungsgebüren subventionieren.
Diese Maßnahmen werden von der Wirtschaftskammer unterstützt. Allerdings bedürfen sie, wie Mitterlehner hervorhebt, noch einiger weiterer legistischer Verbesserungen bzw. Präzisierungen. Dazu gehören Detailregelungen für die gesellschaftsrechtliche und organisatorische Entflechtung, eine Überwachung des "Unbundling" durch unabhängige Regulierungsbehörden, Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz und Nachfragesteuerung zur Bewältigung kurzfristiger Kapazitätsengpässe, Maßnahmen für den Krisenfall, insbesondere "Monitoring" der Versorgungssicherheit, sowie eine Anpassung der Begriffsbestimmungen an die Richtlinie.
Darüber hinaus ist, so Mitterlehner, zu beachten, dass bei der Umsetzung der Entflechtung die Verankerung einer entsprechenden Bestimmung im Verfassungsrang unerlässlich ist.
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich Presseabteilung Dr.Heribert Purtscher Tel.: (++43) 0590 900-4363 Fax: (++43) 0590 900-263 mailto:presse@wko.at http://wko.at/Presse
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS0181 2004-05-25/13:14

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25.05.2004 | Autor*in: holler
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