Umweltverträglichkeits - Dokumentation Brennelement - Behälterlager in Temelín
Gemäß § 10 Abs. 6 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 - UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2004, wird kundgemacht:
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen die Umweltverträglichkeitsdokumentation für das Vorhaben der Errichtung eines Lagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Gelände des Kernkraftwerkes Temelin übermittelt.
Projektwerberin ist die CEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht mit Beteiligung Österreichs nach dem Gesetz Nr. 100/2001 Slg. durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Die Umweltverträglichkeitsdokumentation einschließlich Übersetzung liegt von 14. September bis 14. Oktober 2004 beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Umweltrecht, Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten auf.
In diese Unterlagen kann in dieser Zeit von jedermann während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage der Niederösterreichischen Landesregierung, sowie auf der Homepage des Umweltbundesamtes abrufbar.
Zum Vorhaben kann jedermann während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, richten. Diese werden an die tschechische Behörde weiter geleitet.
Der Wortlaut dieser Kundmachung steht hier zum Herunterladen zur Verfügung
Das Umweltministerium der Tschechischen Republik hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen die Umweltverträglichkeitsdokumentation für das Vorhaben der Errichtung eines Lagers für abgebrannten Kernbrennstoff am Gelände des Kernkraftwerkes Temelin übermittelt.
Projektwerberin ist die CEZ Aktiengesellschaft, Duhová 2/1444, 140 53 Praha 4.
Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach tschechischem Recht mit Beteiligung Österreichs nach dem Gesetz Nr. 100/2001 Slg. durchgeführt. Zuständige UVP-Behörde ist das tschechische Umweltministerium.
Die Umweltverträglichkeitsdokumentation einschließlich Übersetzung liegt von 14. September bis 14. Oktober 2004 beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Umweltrecht, Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten auf.
In diese Unterlagen kann in dieser Zeit von jedermann während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage der Niederösterreichischen Landesregierung, sowie auf der Homepage des Umweltbundesamtes abrufbar.
Zum Vorhaben kann jedermann während der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme an die NÖ Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht (RU4), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, richten. Diese werden an die tschechische Behörde weiter geleitet.
Der Wortlaut dieser Kundmachung steht hier zum Herunterladen zur Verfügung