Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
Ökonwes
  • Sonne
  • Wind
  • Biomasse
  • Mobilität
  • Nachhaltigkeit(current)1
    • Nachhaltigkeit
    • Vernetzung
    • Wasser
    • weitere Energien
    • Ersatz fossiler Energie
    • Umweltschutz(current)2
    • Bauen
    • offene Briefe
    • Ansichtssache
    • Buch-Tipp
    • Heroes for future
    • Jobs
    • Ernährung und Gesundheit
    • Ökologisch Investieren
  1. oekonews
  2. Nachhaltigkeit
  3. Umweltschutz
oekonews banner

Umweltorganisationen warnen: Weniger statt mehr Haftung bei Umweltschäden durch neues Gesetz

04.05.2007

Ministerrat darf Verursacherprinzip nicht aufweichen, Verursacher von Umweltschäden müssen voll zur Verantwortung gezogen werden.

Wien – Anlässlich der f erwarteten Entscheidung im Ministerrat über die Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie der EU warnen die in der Plattform ÖKOBÜRO organisierten Umweltorganisationen GLOBAL 2000 und Greenpeace CEE vor einer Aufweichung der Haftung bei Umweltschäden. Die Organisationen fordern mehr statt weniger Haftung für Umweltschäden. „Umweltschäden sind keine Bagatell–Delikte deshalb müssen die Umweltsünder zur Verantwortung gezogen werden und voll und ganz für den von ihnen verursachten Schaden haften. Es ist ein Skandal erster Güte, dass das Umweltmusterland Österreich hier laxe Bestimmungen einführen will„, empören sich die Organisationen. Im Zuge der Umsetzung der Umwelthaftungsrichtlinie der EU soll ein Bundes–Umwelthaftungsgesetz erlassen werden. In diesem plant Umweltminister Josef Pröll die Haftung für Umweltschäden einzuschränken, statt wie von der Richtlinie vorgesehen, zu erweitern. Diese dem Ministerialentwurf vom Februar 2007 widersprechende Regelung soll nun vom Ministerrat beschlossen werden.
Die Haftung der Verursacher für Schädigungen der Umwelt ist das Lehrbuchbeispiel für die Verankerung des „Verursacherprinzips„. Demnach soll der Schadensverursacher und nicht der Staat, das heißt die SteuerzahlerInnen, haften, weil die Verursacher durch ihre Tätigkeit auch die wirtschaftlichen Vorteile dieser Aktivitäten genießen. „Die Frage des Verschuldens spielt bei dieser Art der Haftung keine Rolle. Ähnliche Regelungen gibt es seit Jahren im Produkthaftungsrecht oder etwa bei der KFZ–Haftpflichtversicherung. Niemand würde heute die Sinnhaftigkeit dieser Regelungen in Frage stellen„, sagt Jens Karg von GLOBAL 2000.
Dennoch plant die Bundesregierung eine verschuldensabhängige Haftung. Abgesehen davon, dass dies dem Verursacherprinzip widerspricht, wäre diese Haftung weniger streng als beispielsweise die dem Grunde nach seit der Monarchie bestehenden Haftungsbestimmungen nach dem Wasserrecht und vielen anderen Gesetzen, die eine Haftung des Verursachers auch dann vorsehen, wenn er nicht „schuldhaft„ gehandelt hat. „Durch diese Pläne würden zahlreiche bestehende Bestimmungen aus verfassungsrechtlicher Sicht „gleichheitswidrig„. Dies hätte zur Folge, dass der Verfassungsgerichtshof alle bestehenden Gesetze aufheben müsste, die eine strengere Haftung als die neuen, geplanten Bestimmungen vorsehen„, sagt Thomas Alge vom ÖKOBÜRO.
„Wenn durch den Einsatz von Gentech–Pflanzen Wasser– oder Bodenschäden auftreten sollten, müsste der Verursacher dafür nicht haften, wenn er nicht vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Vielmehr müsste dann der Staat, also der Steuerzahler, die Kosten für die Sanierung tragen. Diese Regelung ist absolut inakzeptabel. Jene Personen, welche diese Risikotechnologie einsetzen wollen, sollen auch voll für mögliche Schäden haften„, stellt Jens Karg von GLOBAL 2000 klar.
Würde durch einen Unfall in einer Chemiefabrik ein Fluss oder das Grundwasser massiv beeinträchtigt werden, müsste das Unternehmen nur dann für die Sanierung und Wiederherstellung einstehen, wenn Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisbar sind. Wiederum müsste der Steuerzahler die Kosten tragen. „Dadurch wird kein Anreiz geschaffen, Umweltschäden zu vermeiden und genau das wäre ja der Sinn und Zweck des Verursacherprinzips„ sagt Steffen Nichtenberger von Greenpeace.
Die Umweltorganisationen lehnen daher die Verschlechterung bestehender Haftungsstandards strikt ab und fordern eine gewissenhafte Verankerung des Verursacherprinzips im Bundes–Umwelthaftungsgesetz, wie dies von der EU–Umwelthaftungsrichtlinie gefordert wird.
  • Drucken
  • Empfehlen
04.05.2007 | Autor*in: holler
Zum vorigen Artikel voriger Artikel

Donau: ganzjährige Befahrbarkeit bleibt Illusion

Zum nächsten Artikel nächster Artikel

Fließgewässer ans Tageslicht und ins Bewusstsein

oekonews

Tageszeitung für Erneuerbare Energie und Nachhaltigkeit. Dienstag, 6. Oktober 2026, 70.328 Artikel Online

Weitere Themen

  • Klimageräte: Echte Abhilfe gegen Sommerhitze oder schafft Kühlung nur noch mehr Wärme?
  • BEDNAR–PARK Teil 2: Mangelhafte Ausschreibung der Stadt Wien
  • Der Klimakrieg geht weiter
  • EU – Kommission bleibt bei NAP II Entscheidung
  • Gänseblümchenrasen statt Pflanzenparadies
  • Tschechien verstärkt Umweltschutz
  • Der Agrar–Rebell und seine neuen Projekte in aller Welt
  • Schmelzen polarer Eisschilde bestimmt tropische Niederschläge
  • 60 Jahre Marshall Plan – Grund zur Freude und zur Trauer
  • Dramatische Auswirkungen des Klimawandels in Tibet
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • 1460
  • 1461(current)
  • 1462
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
15.685 Artikel | Seite 1.461 von 1.569

Newsletter

zur Anmeldung

Termintipp

Termin-Tipp buchen

Oekotermine

Werben auf oekonews

Direkt an der Zielgruppe

Wichtiger Artikel

STUDIE: Ohne Energiewende mehr Rohstoffverbrauch
  • Suche
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Über oekonews
  • Haftung
  • RSS
© 2026 oekonews.at