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Umstrittene Gasbohrungen in Molln: Umweltorganisationen ziehen vor Höchstgericht

10.06.2025

Umwelt- und Naturschutz wurde ausgehebelt: Umweltdachverband, Naturschutzbund Ö, Alpenverein und Greenpeace erheben nach gegenstandslos erklärter Beschwerde durch das Landesverwaltungsgericht OÖ außerordentliche Revision

Erdgas

Der Umweltdachverband kritisiert die jüngste Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts OÖ (LVwG OÖ) rund um die Gasbohrungen in Molln und erhebt gemeinsam mit Naturschutzbund Österreich, Österreichischem Alpenverein und Greenpeace in Zentral- und Osteuropa eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. „Aus unserer Sicht hätte das LVwG OÖ über potenzielle Verletzungen des Unionsrechts – insbesondere der FFH-Richtlinie, entscheiden müssen, denn es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass im Gebiet der Testbohrungen mehr streng geschützte Arten leben, als in der behördlichen Prüfung berücksichtigt wurden. Das LVwG OÖ hat mit seiner Entscheidung allen NGOs ihr Recht auf Zugang zu Gericht verwehrt – das ist ein klarer Bruch der Aarhus-Konvention. Damit hatte der Umweltdachverband trotz Beschwerdelegitimation keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Gasbohrungen zu prüfen“, kritisiert Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
 

Naturschutz vor wirtschaftliche Interessen stellen

 

Die Testbohrungen könnten bereits heute irreversible Schäden für Flora und Fauna in einem der hochwertigsten und artenreichsten Naturgebiete Österreichs verursacht haben. „Wir werden uns weiterhin dagegen wehren, dass vor den Toren des Nationalparks Kalkalpen eine fossile Industrielandschaft entsteht und obendrein Beschwerderechte von anerkannten Umweltorganisationen des Profits wegen untergraben werden. Es darf nicht sein, dass Interessen eines australischen Bergbauunternehmens Vorrang vor dem Schutz unserer wertvollsten Naturgebiete haben. Die außerordentliche Revision soll das LVwG OÖ nun dazu verpflichten, Klarheit zu schaffen und eine tatsächliche Sachentscheidung über die eingebrachten Beschwerden zu treffen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, ob die Bohrungen rechtmäßig waren“, so Maier abschließend.

Einen kompakten Überblick über die Verfahrenshistorie finden Sie hier.

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Gasbohrung © anita_starzycka pixabay.com