Tschechien: Festlegung von Beschleunigungszonen für erneuerbare Energien
Prag- Befürworter erneuerbarer Energien fordern auch in Tschechien seit langem die Einrichtung von Beschleunigungszonen. Die Tschechische Republik ist nicht nur beim Bau großer Solarparks, die laut den Energieplänen ein wichtiger Bestandteil des Energiesektors werden sollen, sowie mit Windprojekten im Rückstand. Dieser ist der Anteil erneuerbarer Energien im Strombereich nur rund 19 %. Nach dem im Vorjahr verabschiedeten Nationalen Energie- und Klimaplan soll dieser jedoch bis 2030 auf mindestens 30 Prozent ansteigen.
Gestern hat die Regierung über die Einführung der "Beschleunigungszonen" beraten, um die Genehmigungsverfahren für den Bau von Solar- und Windprojekten zu vereinfachen. Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (EE) ist Teil eines bereits verabschiedeten Beschlusses, mit dem die Vorgehensweise zur Festlegung geeigneter Gebiete in der Raumplanung festlegt wurde.
Nach Angaben des Ministeriums sollen die neuen Bedingungen den Verwaltungsaufwand für Investoren verringern. Auch Infrastruktur, wie z.B. der Netzanschluss und andere technische Notwendigkeiten, sollen damit rascher erstellt werden können. Parallel werden mit den neuen Vorschriften Aufgaben für die einzelnen Behörden festgelegt, um geeignete Gebiete für Beschleunigungszonen zu identifizieren und spezifische Projekte zu genehmigen.
Die tatsächliche Ausweisung von Beschleunigungszonen soll auf drei Ebenen festgelegt werden: in den kommunalen Raumordnungsplänen, in den regionalen Raumordnungsplänen und auf nationaler Ebene im Raumordnungsplan. Dadurch sollen die Bedingungen und Kriterien für den Ausbau erneuerbarer Energien vereinfacht werden.
Gestern hat die Regierung über die Einführung der "Beschleunigungszonen" beraten, um die Genehmigungsverfahren für den Bau von Solar- und Windprojekten zu vereinfachen. Der Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen (EE) ist Teil eines bereits verabschiedeten Beschlusses, mit dem die Vorgehensweise zur Festlegung geeigneter Gebiete in der Raumplanung festlegt wurde.
Nach Angaben des Ministeriums sollen die neuen Bedingungen den Verwaltungsaufwand für Investoren verringern. Auch Infrastruktur, wie z.B. der Netzanschluss und andere technische Notwendigkeiten, sollen damit rascher erstellt werden können. Parallel werden mit den neuen Vorschriften Aufgaben für die einzelnen Behörden festgelegt, um geeignete Gebiete für Beschleunigungszonen zu identifizieren und spezifische Projekte zu genehmigen.
Die tatsächliche Ausweisung von Beschleunigungszonen soll auf drei Ebenen festgelegt werden: in den kommunalen Raumordnungsplänen, in den regionalen Raumordnungsplänen und auf nationaler Ebene im Raumordnungsplan. Dadurch sollen die Bedingungen und Kriterien für den Ausbau erneuerbarer Energien vereinfacht werden.