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Tiroler Bevölkerung braucht Sicherheit, woher günstige und unabhängige Energieversorgung künftig kommt

13.09.2025

Regionalität und Sicherheit statt Preis-Abhängigkeit gegenüber fremden Öl- und Gasmächten

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Windkraft © Franz26 pixabay.com
 

Wien - Für die saubere und regionale Energie-Sicherheit in Tirol braucht es als nächsten Schritt konsequente Umsetzungspolitik, unterstützt von Landeshauptmann und –Stellvertreter. Das Land konterkariert mit seiner Entscheidung, keine Beschleunigungsgebiete auszuweisen, das derzeit in Bundes-Begutachtung befindliche EABG.

„Da die Verantwortung seitens des Landes nun auf die Bürgermeister und Projektbetreiber verschoben wurde, gehen wir davon aus, dass in den folgenden transparenten Prozessen zur Genehmigung ein starker Rückhalt durch den Landeshauptmann und Landeshauptmann-Stellvertreter für günstigen, sicheren und regionalen Strom aus und für Tirol gegeben ist“, sagt IG Windkraft-Präsident Josef Plank.

Wichtig sei auch, dass dazu klare und verbindliche Ziele gehören. „Dass die Entscheidung des Landes EU-rechtswidrig ist, ist das eine. Jetzt braucht es aber vor allem die Sicherheit für die Tiroler Unternehmen und Bevölkerung, woher die Energie für ihr Leben künftig abseits von Öl- und Gas-Despoten kommt, die uns derzeit am Gängelband führen. Nach Zeiten der Krise und Preis-Achterbahn, die viele finanziell erschöpft hat, braucht es Regionalität und Preis-Stabilität. Als Ergänzung zur Wasserkraft kann Tirol mit der Windkraft die Winterstromlücke füllen. Wirtschaft und Bevölkerung brauchen da politisches Leadership“, setzt IG Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer nach.

Wind ist wichtiger Winterstrom

Mit der Wasserkraft ist Tirol das Kraftwerk Österreichs - gerade in der warmen Jahreshälfte. Doch gerade im Winter braucht Österreich günstigen und sicheren Strom und das ist die starke Seite der Windenergie – 2/3 der Windenergie wird im Winter erzeugt. Es geht dabei um die Planungssicherheit für Tiroler Unternehmen und zehntausende Haushalte, aber auch um Vorteile für den Naturschutz mit gut geplanten, strategischen Umweltprüfungen, mit denen zeitnah geeignete Minderungsmaßnahmen entwickelt werden, um potenzielle negative Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zumindest erheblich zu verringern.

EU-Rechtswidrigkeit und konterkariertes Bundes-EABG

Rein rechtlich wird mit der Entscheidung des Landes Tirol, keine Beschleunigungsgebiete für Windkraft auszuweisen, die Anwendbarkeit des auf Bundesebene gerade in Begutachtung befindlichen EABG unterlaufen, das ein verbessertes Genehmigungs-Regime insbesondere in Beschleunigungsgebieten bringt.

Die EU-Vorgaben verlangen eine ausreichende und angemessene Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, um die von der Europäischen Union vorgegebenen Ziele zu erreichen. Die Vorgaben der Europäischen Union verlangen dabei auch konkrete Beschleunigungsgebiete für die Nutzung von Windkraft.

Gerade auch für den Naturschutz bedeuten im Einklang mit den strengen Naturschutzrichtlinien der EU geplante Projekte Sicherheit: Die potenziellen Umweltauswirkungen von Windkraftprojekten in Beschleunigungsgebieten sind schon auf Planungsebene einer engmaschigen Prüfung unter Einbeziehung der Öffentlichkeit zu unterziehen, wodurch eine naturverträgliche Umsetzung sichergestellt ist.

Das Ausmaß der Ausweisungen hat in Einklang mit dem Ziel Österreichs zu stehen, den Anteil erneuerbarer Energien am nationalen Endenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 57 % zu erhöhen und den gesamten Stromverbrauch bilanziell mit heimischer erneuerbarer Elektrizität zu decken. „Das bedeutet für alle Bundesländer – insbesondere auch für Tirol – weitere regionale Energie-Unabhängigkeit und sicheren, leistbaren Strom aus den Regionen“, schließt IG Windkraft-Präsident Josef Plank.

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