Termin-Tipp: EEÖ-Fachdialog RED III Umsetzung
Von der EU-Richtlinie zum Beschleunigungsmotor der Energietransformation: Wie die Umsetzung der REDIII österreichweit gelingen kann
Eine Veranstaltung des EEÖ in Kooperation mit der JKU Rechtswissenschaftliche Fakultät, JKU Institut für Umweltrecht und Herrn Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler.
Mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III hat die EU ein ambitioniertes Maßnahmenpaket geschnürt, das den Ausbau erneuerbarer Energien bis zur Klimaneutralität entscheidend beschleunigen soll – verbindliche Ziele, überragendes öffentliches Interesse, weniger Bürokratie, klare Verfahren und Beschleunigungsgebiete.
Bis spätestens 21. Mai 2025 müssen weite Teile der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll dazu einen Beitrag leisten. Aber auch die Bundesländer sehen sich in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen und wurden teilweise bereits aktiv. Die Zeit drängt – und Österreich steht vor der Herausforderung, diesen Kraftakt im föderalen System erfolgreich zu meistern.
Wie sollen also die Bemühungen aller Ebenen in Einklang gebracht werden, damit die Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich zum großen Wurf werden kann?
Wo stehen Bund und Länder bei der Umsetzung?
Wo stehen andere EU-Mitgliedsstaaten und was kann Österreich von ihnen lernen?
Wie kann die rechtliche Verankerung der RED III im Zusammenspiel von Bund und Länder gelingen, ohne dabei an Wirkung zu verlieren?
Bis spätestens 21. Mai 2025 müssen weite Teile der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll dazu einen Beitrag leisten. Aber auch die Bundesländer sehen sich in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen und wurden teilweise bereits aktiv. Die Zeit drängt – und Österreich steht vor der Herausforderung, diesen Kraftakt im föderalen System erfolgreich zu meistern.
Wie sollen also die Bemühungen aller Ebenen in Einklang gebracht werden, damit die Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich zum großen Wurf werden kann?
Wo stehen Bund und Länder bei der Umsetzung?
Wo stehen andere EU-Mitgliedsstaaten und was kann Österreich von ihnen lernen?
Wie kann die rechtliche Verankerung der RED III im Zusammenspiel von Bund und Länder gelingen, ohne dabei an Wirkung zu verlieren?
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