Temelin–Klage nun doch in Österreich
Österreichische Gerichte sind zuständig für eine Unterlassungsklage, die das Land Oberösterreich gegen das AKW Temelin eingebracht hat, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Das Land hatte die Klage 2001 als Grundeigentümer in Freistadt eingebracht. "Mangels Zuständigkeit" wurde die Klage zunächst vom Landesgericht Linz abgewiesen, worauf das Land Rekurs beim Oberlandesgericht Linz einlegte. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung in einem ähnlichen Verfahren – einer Unterlassungsklage der Plattform gegen Atomgefahr – ausgesetzt. Der OGH hat nun in diesem Verfahren die Zuständigkeit österreichischer Gerichte festgestellt. Landeshauptmann Josef Pühringer (VP) begrüßte den Entscheid: Jetzt müssten sich österreichische Gerichte auch inhaltlich mit dem AKW auseinandersetzen. Nach Angaben eines AKW–Sprechers läuft Temelin seit gestern wieder mit "voller Kraft", trotzdem (die OÖN berichteten) sollen hunderte AKW–Mitarbeiter gekündigt werden. Grünen–Klubobmann Rudi Anschober sprach deshalb von einem "erhöhten Sicherheitsrisiko", die Kündigungen zeigten die wirtschaftlichen Probleme des AKW.
Quelle: OÖNachrichten vom 30.08.2003
Quelle: OÖNachrichten vom 30.08.2003