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Sulm-Odyssee: Landesverwaltungsgericht tanzt Höchstgericht auf der Nase herum

02.07.2025

Verwaltungsgerichtshof wird hoffentlich zum dritten Mal einschreiten

Gesetzparagraph.jpg.jpg
© blickpixel Michael Schwarzenberger - pixabay.com
Wien  -  Die Umweltorganisation VIRUS berichtet Neues vom seit Jahrzehnten umstrittenen Kleinkraftwerksprojekt Schwarze Sulm. Umweltverfahrenskoordinator Wolfgang Rehm sagt: „Das ist eine mittlerweile beispiellose Verfahrensodyssee, Obwohl der Verwaltungsgerichtshof bereits zweimal das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Graz aufgehoben hat, tanzte die zuständige Richterin dem Höchstgericht weiter auf der Nase herum, ignorierte auch im bereits dritten Rechtsgang dessen verbindliche Vorgaben und erteilte in einem absolut unverständlichen Akt von Verbohrtheit und Ergebnisunoffenheit dem Projekt zum dritten Mal die wasserrechtliche Änderungsgenehmigung.“

Im Interesse des Rechtsstaats, der Generalprävention und des Schutzes der besonders wertvollen Flussstrecke an der Schwarzen Sulm sei darauf zu vertrauen, dass sich der VwGH diesen nun wiederholten und verstärkten Affront nicht bieten lässt, im Rahmen der neuerlichen Revision selbst eine endgültige Entscheidung treffe und den Spuk damit beende. Dieser wird nun dieser Tage zum dritten Mal von WWF, Ökobüro, und dem in den bisherigen Gerichtsverhandlungen von Wolfgang Rehm vertretenen VIRUS-Kooperationspartner Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe angerufen werden. „Hintergrund ist ein wahrer Schildbürgerstreich der Projektanten, die mangels sorgfältiger Geländeerkundungen ein nicht funktionsfähiges Kraftwerk geplant hatten, dies deshalb weil Wasser in einer Ausleitung nun einmal nicht bergauf fließen kann. Deshalb ist dieses Projekt auch der begehrten Änderungsgenehmigung nicht zugänglich. Nachdem die wasserbautechnische Amtssachverständige die mangelnde Funktionsfähigkeit festgestellt hatte wurde es endgültig hanebüchen,“ so Rehm. So wollten die Projektwerber nach 15 Jahren Untätigkeit plötzlich draufgekommen sein, dass die Pläne die Bestandteil des nicht mehr aktuellen Wasserrechtsbescheids aus 2007 bildeten falsch seien. Im Gegenzug hätten sie dazu die Existenz anderer, angeblich berichtigter Pläne behauptet, die aber leider verlorengegangen wären. „Kaum vorstellbar aber der Wunderglaube an die wenig überraschend auch nach intensiver Suche des Gerichts unauffindbar bleibenden Pläne und das Ausblenden des von der für auffällige Verfahrensführung bekannten Abteilung 13 hinterlassenen Aktenchaos hat dann auch auf die Richterin übergegriffen, die die gestempelten und vidierten Pläne ignorieren ließ“. kritisiert Rehm. Völlig utopische Verlegungen einer Druckrohrleitung in einem teilweise nicht einmal drei Meter breiten Forstweg in steilem Gelände bis in Tiefen von über 30 Meter, ohne Hangsicherungen und Drainagen habe sie hingegen als vom Projekt in völlig freischwebender sachverstandsunabhängiger und unzulässiger Interpretation als gedeckt angesehen. Der Verwaltungsgerichtshof habe diese Ungeheuerlichkeit letzten Sommer wenig überraschend als unzulässig erkannt und die Entscheidung neuerlich aufgehoben. Auch der dritten Verfahrensgang sei jedoch keineswegs von Einsicht am LVwG geprägt gewesen. „Von der gebotenen Befolgung des höchstgerichtlichen Erkenntnisses keine Spur. Erst einmal den Akt untätig liegenlassen und schauen ob nicht vielleicht irgendwann Hilfe kommt scheint die Devise gewesen zu sein,“ so Rehm. Ein Fristsetzungsantrag der Beschwerdeführer,der die Entscheidung unausweichlich machte, sei die Folge gewesen. Das nun dritte LVwG-Erkenntnis habe gezeigt, dass in der Vorstellungswelt der Richterin offenbar keine andere Lösung existiere, als das gleiche Ergebnis zu reproduzieren, wie die vom Höchstgericht kassierte Vorgängerentscheidung. „Auf dem Weg dorthin wurde, Kafka lässt grüßen, in völlig unvertretbarer Weise ein Gutteil der Grundregeln, die die Rechtsprechung für Verwaltungsverfahren aufgestellt hat, missachtet. Verwaltungsgerichtshof übernehmen Sie,“ so Rehm abschließend.

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