Strom–Großhandelspreisindex sinkt weiter stark
Wien – Der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) fällt im August 2023 gegenüber dem Vormonat um 13,1 %. Im Vergleich zum August des Vorjahres 2022 liegt der ÖSPI um 16,7 % höher. Bezogen auf das Basisjahr (2006 = 100) erreicht der von der Österreichischen Energieagentur errechnete Index im August 2023 einen Stand von 432,97 Punkten.
Der Grundlastpreis (447,88 Indexpunkte) fällt gegenüber dem Vormonat um 12,4 %. Im Jahresvergleich steigt er um 15,5 %. Der Spitzenlastpreis (401,24 Indexpunkte) weist im Monatsvergleich ein Minus von 14,7 % und im Jahresvergleich ein Plus von 19,9 % auf.
Der ÖSPI erfasst nur das Produkt Strom (Strom–Großhandelspreise) und berücksichtigt keine Netzgebühren, Steuern oder Abgaben. Bei Endkonsument:innen teilt sich der Gesamtpreis für Strom auf die Energiekomponente, auf Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben auf. 2022 und 2023 zahlen österreichische Haushalte keine Erneuerbaren–Förderkosten: Der Erneuerbaren–Förderbeitrag wird aufgrund der hohen Energiepreise nicht eingehoben, die Erneuerbaren–Förderpauschale wird dieses Jahr auf null gesetzt. Zudem wird die Elektrizitätsabgabe befristet bis 31.12.2023 auf das durch die EU–Energiesteuerrichtlinie festgelegte Minimum reduziert.
Damit entfallen wesentliche Bestandteile der Stromrechnung bei Haushaltskund:innen. Bei einem typischen Wiener Haushalt beträgt damit der Anteil der reinen Energiekosten rund 60 Prozent des Gesamtstrompreises.
Der Grundlastpreis (447,88 Indexpunkte) fällt gegenüber dem Vormonat um 12,4 %. Im Jahresvergleich steigt er um 15,5 %. Der Spitzenlastpreis (401,24 Indexpunkte) weist im Monatsvergleich ein Minus von 14,7 % und im Jahresvergleich ein Plus von 19,9 % auf.
Der ÖSPI erfasst nur das Produkt Strom (Strom–Großhandelspreise) und berücksichtigt keine Netzgebühren, Steuern oder Abgaben. Bei Endkonsument:innen teilt sich der Gesamtpreis für Strom auf die Energiekomponente, auf Netzgebühren sowie Steuern und Abgaben auf. 2022 und 2023 zahlen österreichische Haushalte keine Erneuerbaren–Förderkosten: Der Erneuerbaren–Förderbeitrag wird aufgrund der hohen Energiepreise nicht eingehoben, die Erneuerbaren–Förderpauschale wird dieses Jahr auf null gesetzt. Zudem wird die Elektrizitätsabgabe befristet bis 31.12.2023 auf das durch die EU–Energiesteuerrichtlinie festgelegte Minimum reduziert.
Damit entfallen wesentliche Bestandteile der Stromrechnung bei Haushaltskund:innen. Bei einem typischen Wiener Haushalt beträgt damit der Anteil der reinen Energiekosten rund 60 Prozent des Gesamtstrompreises.