Stroh für die Politiker:innen: Schweine nicht vergessen!
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch erklärt: „Nein, es geht jetzt nicht nur um neue Übergangsbestimmungen für das Verbot des Vollspaltenbodens. Dieses Verbot steht nämlich selbst noch nicht einmal im Gesetz. Wenn die Aufhebung der Gesetzesstelle durch den Verfassungsgerichtshof am 1. Juni greift, dann ist nur der unstrukturierte Vollspaltenboden (ohne Übergangsfrist) verboten. Das ist kein Verbot des Vollspaltenbodens. Was es braucht, ist die Verankerung von einer verpflichtenden Stroheinstreu und doppelt so viel Platz im Tierschutzgesetz. Erst in einem zweiten Schritt muss die Übergangsfrist festgelegt werden. Wir haben heute den zuständigen Politiker:innen per Post Stroh geschickt, um sie an diese wichtigste aller Forderungen für die zukünftige Schweinehaltung zu erinnern. Ohne tiefe, weiche Stroheinstreu auf einer Liegefläche, die groß genug ist, sodass alle Schweine dort gleichzeitig liegen können, kann nicht von einem Ende des Vollspaltenbodens gesprochen werden!“