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Stillstand bei der Energiewende:  Erneuerbare Energie Österreich fordert klare Vorgaben vom Bund

22.05.2025

RED III-Richtlinie der EU droht an föderalem Wirrwarr zu scheitern – Dachverband Erneuerbare Energie Österreich kritisiert fehlende Flächenwidmungen und uneinheitliche Umsetzung

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© seagul pixabay.com / Erneuerbare Energien
Wien – Während der Countdown zur Umsetzung der EU-Richtlinie RED III tickt, warnt der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) vor einem energiepolitischen Stillstand. Die Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, rasch Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien auszuweisen. Doch in Österreich liegt der Prozess praktisch brach: Kein einziges Bundesland hat bisher geeignete Flächen definiert.

„Derzeit entscheiden neun unterschiedliche Bundesländer über das Gelingen der Energietransformation – mit teils erschreckend geringem Tempo“, kritisiert EEÖ-Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig. Die Folge: Zentrale Maßnahmen zur Umsetzung der RED III bleiben auf der Strecke, Genehmigungsverfahren geraten ins Stocken und die Energiewende verliert an Schwung.


Ein juristisches Umsetzungsradar, das der EEÖ in Auftrag gegeben hat, zeigt: Die Flächenerhebung, die laut RED III bis 21. Mai 2025 abgeschlossen sein muss, wurde bisher in keinem Bundesland abgeschlossen. Ohne diese Voraussetzung können ab Februar 2026 keine sogenannten Beschleunigungsgebiete für Erneuerbare ausgewiesen werden – ein zentrales Element zur raschen und unbürokratischen Umsetzung von Projekten.
 

Besonders drastisch ist die Situation in Oberösterreich, wo bisher lediglich Ausschlusszonen definiert wurden – also Flächen, auf denen keine Anlagen errichtet werden dürfen. Ein bemerkenswerter Rückschritt in einem Bundesland mit hohem Energiebedarf, so Prechtl-Grundnig: „Es wirkt fast so, als ob manche Landesregierungen bewusst auf die EU-Vorgaben verzichten – dabei würden regionale Wirtschaft und Bevölkerung vom Ausbau stark profitieren.“
 

Bund in der Pflicht – Länder liefern nicht 

Rechtlich liegt die Umsetzung der Richtlinie großteils in der Verantwortung der Länder, doch der Bund ist gegenüber der EU rechenschaftspflichtig. Eine paradoxe Situation, wie Florian Stangl, Experte für Energie- und Europarecht, erläutert: „Die EU fordert Ergebnisse vom Bund, aber liefern müssten eigentlich die Länder. Doch das passiert nur schleppend oder gar nicht.“

Auch zentrale Maßnahmen, die bereits seit Frühjahr 2024 in Kraft sein müssten, sind laut Stangl noch nicht umgesetzt – darunter das „überragende öffentliche Interesse“, das den Ausbau Erneuerbarer Energien in Genehmigungsverfahren priorisieren soll. Und auch der „One-Stop-Shop“ – eine zentrale Anlaufstelle für Genehmigungen – ist in weiter Ferne. „Keine Maßnahme ist bislang bundesweit umgesetzt“, so Stangl.
 

EEÖ fordert starken gesetzlichen Rahmen durch EABG


Die Lösung sieht der EEÖ in einem starken Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das die Bundesregierung für Sommer angekündigt hat. Dieses müsse bundesweit einheitliche Regelungen schaffen, etwa bei Genehmigungsverfahren und im Naturschutz, und endlich ausreichend Flächen verfügbar machen.

„Wir brauchen jetzt einen mutigen Schritt auf Bundesebene“, fordert Prechtl-Grundnig. „Wenn wir das föderale Herumgrundeln nicht beenden, wird die Energiewende im bürokratischen Fleckerlteppich begraben.“


Hintergrund:
Die RED III-Richtlinie der EU (Renewable Energy Directive) legt verbindliche Vorgaben für den Ausbau erneuerbarer Energien fest. Österreich muss unter anderem bis Mai 2025 geeignete Flächen ausweisen und Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung umsetzen.

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22.05.2025
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