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Standortregister klärt über Gen–Felder auf

06.02.2005

Deutsche Naturschützer zweifeln an den Angaben

Bauern können online prüfen, ob in ihrer Nachbarschaft Saatgut aus dem Labor gesät wird. Natürschützer zweifeln an Angaben. Der erste kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen steht in diesem Frühjahr bevor: 44 Landwirte planen auf 92 Flächen in Deutschland den Anbau von Gen–Mais. Noch ist die Fläche bescheiden: Keine 1000 der 17 Millionen Hektar landwirtschaftlicher werden mit der Laborsaat eingesät.
Mit der Freischaltung des bundesweiten Standortregisters am gestrigen Nachmittag im Internet können Landwirte einsehen, ob und wo in ihrer Nachbarschaft gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Der öffentliche Zugang ist im Gentechnik–Gesetz verankert, das gestern in Kraft trat. Die Genbauern müssen Gensaaten spätestens drei Monate vor der Aussaat anmelden.
Das Register ist nach Postleitzahlen geordnet. In fast allen Bundesländern finden sich demnach Anbauflächen. Eine Sprecherin des Bund für Umwelt und Naturschutz BUND bezweifelte allerdings die Wahrhaftigkeit dieser Angaben: Es könne sich teilweise auch um einen Bluff handeln, um eine tatsächlich gar nicht vorhandenen bundesweiten Anbau vorzutäuschen.
Unter dem Stichwort "Flächenkennziffer" finden sich dann die Details: Ort ("Biebelsried"), Gemarkung ("Westheim"), Schlag ("Birkenacker Nr. 189") sowie Größe der GVO–Anbaufläche ("14400 Quadratmeter"). Dazu sind Aussaatzeit sowie Angaben zur verwendeten Pflanze vermerkt, nicht aber Daten zur Person des Landwirts oder der anbauenden Saatgutfirma. In 91 der 92 Fälle handelt es sich um Maisarten des Typs Mon 810, in einem Fall um den Herbizid–resistenten Bayer–Mais T 25. Von Mon 810 sind 17 Sorten im Europäischen Sortenkatalog zugelassen. Dieser Mais ist resistent gegen den Maiszünsler, ein Schädling, der vor allem in wärmeren Anbauregionen ein Problem darstellt, das aber auch konventionell in den Griff zu bekommen ist. Die 17 Sorten sind tauglich nur für den Anbau in südlicheren Regionen, etwa in Spanien. Vier weitere auf hiesige Verhältnisse angepasste Sorten sind zur Zulassung nach dem deutschen Saatgutverkehrsrechts angemeldet. Sie können, so Andreas Thierfelder, Sprecher des Saatgutmultis Monsanto, als "Sortenkandidaten" in begrenztem Umfang kommerziell angebaut werden, und zwar je Sorte auf 0,1 Prozent der deutschen Maisanbaufläche von 1,7 Millionen Hektar.
Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) für das Frühjahr angekündigten Vorgaben zur Abstandsregelung zwischen den Feldern steht zwar noch aus. Monsanto gibt seinen Kunden einen Isolations–Abstand zu konventionellem Körnermais–Feldern von 20 Metern vor. Dieser Abstand sei Resultat des Erprobungsanbaus des vergangenen Jahres.
Monsanto hat zusammen mit der Saatguthandelsfirma Märka ein Lockangebot vorgelegt: Landwirte, die in einem Umkreis von 500 Metern um einen Genacker herkömmlichen Körnermais anbauen, können ihre Ernte zu einem "marktüblichen Preis" (Thierfelder) an Märka verkaufen. Damit solle trotz der von Industrie und Bauernverband heftig kritisierten Regelungen zur Haftung bei Auskreuzungsschäden die "Wahlfreiheit" im Anbau von Gen–Mais und herkömmlichen Sorten "erleichtert" werden, heißt es bei Monsanto.
Das Standortregister ist auf www.bvl.bund.de/gentechnik/index.htm zufinden.
Quelle: netnews
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06.02.2005 | Autor*in: willfurth
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