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Stadtstraße: BVwG gibt Beschwerden teilweise statt – erteilt aber Änderungsgenehmigung

20.02.2022

VIRUS kündigt Gang zum Höchstgericht an

© succo - pixabay.com
© succo - pixabay.com
Wien (OTS) - Vorgestern endete die vom Bundesverwaltungsgericht überraschend früh angesetzte Verhandlung zur Stadtstraße Aspern.
UVP-Experte Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS: „Unseren Beschwerden wurde teilweise stattgegeben und es wurden neue Auflagen erteilt. Als Wermutstropfen wurde aber erwartungsgemäß die Änderung bewilligt obwohl Nacht- und Wochenendarbeiten mit dem ursprünglichen Bescheid untersagt worden waren.“
Das BVwG habe aber die so genannte „ordentliche Revision“ zuerkannt, weil es bisher keine Rechtsprechung zur Frage von grundlegender Bedeutung gibt, ob eine Änderungsbewilligung, die dem Stammbescheid so eklatant widerspricht, zulässig ist. Für UVP-Verfahren ist laut Rehm eine sofortige Verkündung der Entscheidung unüblich: „ Für mich passt es aber ins Bild, da das Gericht mit der Terminvorverlegung um ca. zwei Monate sehr entgegenkommend agiert hat und das nur, weil die Stadt Wien als Projektwerberin im Jänner plötzlich behauptet hat, noch im Februar Bäume fällen zu müssen“. Davor seien ihre sonstigen Versuche, in
ihren ohnehin ständig von der Realität überholten Zeitplänen Dringlichkeit zu suggerieren, gescheitert. Im Anschluss sei man, ohne die erhandlung abzuwarten gleich am 1. Februar zur Tat geschritten. „Diese Baumfällungen drohen nun erneut aufgenommen zu werden, allerdings muss die MA28 besonders im Umkreis von 100 Metern um die geplanten Nachtarbeiten verstärkt auf den Artenschutz achten und wurde dafür gestern nicht nur der Änderungsbescheid sondern sogar der ursprüngliche Bescheid geändert“, so Rehm. Auch die allgemeine Einhaltung der Baumschutzbestimmungen selbst war zwar schon im erstinstanzlichen Verfahren vom Sachverständigen gefordert aber von der Behörde nicht vorgeschrieben worden, was nun nachgeholt werden musste. VIRUS weist erneut darauf hin, dass die bis zu 690 Millionen Euro teure klimaschädliche und nicht verkehrsentlastende Stadtstraße so geplant und eingereicht worden sei, dass sie nicht allein funktionsfähig ist und noch vor der Seestadt Aspern ende. Dem Schwesterprojekt S1-Spange Seestadt würden noch wesentliche Bewilligungen fehlen und sei eine für 21.2. anberaumt gewesene Gerichtsverhandlung für den Niederösterreichischen Teil wieder abberaumt worden. „Im Grunde genommen versuchen Ludwig, Sima & Co mit der Stadtstraße bei einem unvollständigen Teil eines überholten Konzeptes vorzupreschen das ohnehin einer Überarbeitung bedarf. Ein Dialogprozess wäre besser als der Versuch, bei Stückwerk Tatsachen zu schaffen“ so Rehm abschließend.

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20.02.2022 | Autor*in: holler
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