Stadtstraße Aspern: Stadt Wien agiert bei Baumfällungen gesetzlos
Sprecher Wolfgang Rehm sagt: "Gestern wurden Baumfällungen vorgenommen, die teilweise zu dieser Jahreszeit gar nicht hätten stattfinden dürfen, erst am 18. Februar hat das Bundesverwaltungsgericht dazu erweiterte Festlegungen getroffen, nun macht Stadträtin Simas MA28 diese nach drei Wochen zur Makulatur und setzt sich die Stadt Wien damit ins Unrecht."
Damit werde eine Geschichte fortgeschrieben, bei der die Stadt Wien als Projektwerberin offenbar kein Problem damit habe, gegen Auflagen zu verstoßen und damit gesetzlos zu handeln und die Wiener Landesregierung als Behörde bisher nicht mit ausreichender Distanz und neutraler Wahrnehmung der Aufsichtspflichten geglänzt habe. Sie habe es auch ermöglicht, dass sich die Stadt Wien missliebiger Auflagen aus dem Original-Bescheid (verbotene Nacht und Wochenendarbeiten) entledigen konnte. Da vom Bundesverwaltungsgericht, nachdem es im Beschwerdeverfahren gegenüber der Stadt Wien sehr entgegenkommend agiert habe, diese Änderung abgesegnet worden sei, müsse nun der Gang zum Höchstgericht angetreten werden. "Hier müssen wir auf die Übermittlung der Vollschrift des Erkenntnises des BVwG warten, um dann die wegen der grundlegenden Bedeutung der Rechtsfrage immerhin zuerkannte Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben zu können", so Rehm.
Damit werde eine Geschichte fortgeschrieben, bei der die Stadt Wien als Projektwerberin offenbar kein Problem damit habe, gegen Auflagen zu verstoßen und damit gesetzlos zu handeln und die Wiener Landesregierung als Behörde bisher nicht mit ausreichender Distanz und neutraler Wahrnehmung der Aufsichtspflichten geglänzt habe. Sie habe es auch ermöglicht, dass sich die Stadt Wien missliebiger Auflagen aus dem Original-Bescheid (verbotene Nacht und Wochenendarbeiten) entledigen konnte. Da vom Bundesverwaltungsgericht, nachdem es im Beschwerdeverfahren gegenüber der Stadt Wien sehr entgegenkommend agiert habe, diese Änderung abgesegnet worden sei, müsse nun der Gang zum Höchstgericht angetreten werden. "Hier müssen wir auf die Übermittlung der Vollschrift des Erkenntnises des BVwG warten, um dann die wegen der grundlegenden Bedeutung der Rechtsfrage immerhin zuerkannte Revision an den Verwaltungsgerichtshof erheben zu können", so Rehm.
Verwandte Artikel
- Bundesminister Hanke muss EU-Recht beachten
- Lobautunnel: Teures und umstrittenes Projekt - einfach nicht mehr zeitgemäß?
- Durchbruch bei S1: Bundesverwaltungsgericht schickt Lobautunnel zum Europäischen Gerichtshof
- Umweltbericht: Lobautunnel ist die teuerste und die umweltschädlichste Lösung
- VIRUS gegen WK-Rucks Falschinformationen zu Lobautunnel
- ZEIGE ALLE BERICHTE ZU DIESEM THEMA