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SPÖ und Grüne antworten auf offenen Brief zur Euratom-Revisionskonferenz

12.06.2004

Die OÖ Plattform gegen Atomgefahr und die Salzburger Plattform gegen Atomgefahren hatten sich an die Parlamentklubs gewandt

In ihrem offen Brief vom 3.6.2004 forderten die Anti-Atomplattformen eine EURATOM-Revisionskonferenz.
Von der SPÖ, Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für Entwicklungszusammenarbeit, erhielt die Oberösterreichische Plattform ein Antwortschreiben, indem sich die SPÖ für das Engagement bedankt und volle Unterstützung für die Anliegen der Atomgegner zusicherte und darauf hinwies, dass auch im Nationalrat dieses Thema immer wieder von der SPÖ in Reden eingebracht wurde.
Von den Grünen erhielen wir folgende Position übermittelt:
Keine andere Energietechnologie birgt vergleichbare Risiken. Die Gefahr von Unfällen und Terroranschlägen mit katastrophalen Folgen für ganze Regionen, die vielfältigen Belastungen für Mensch und Umwelt in der gesamten Technologiekette, vom Uranabbau bis zur Plutoniumwirtschaft, und die ungelöste Frage, wie radioaktiven Abfälle über Zehntausende von Jahren sicher gelagert werden können sind Grund genug, um den Ausstieg aus dieser
Risikotechnologie voranzutreiben. Österreich ist von zahlreichen gefährlichen Atomkraftwerken umzingelt (Isar 1, Temelin, Bohunice, Mochovce, Paks, Krsko etc.). Aufgrund der geographisch und meteorologisch ungünstigen Lage wäre Österreich von einem Atomunfall in unseren Nachbarländern besonders stark betroffen.
Die Grünen engagieren sich massiv für einen europaweitern Ausstieg aus der Kernenergie und treten für eine aktive Österreichische Anti-Atom-Politik auf EU-Ebene und gegenüber den AKW-betreibenden Staaten ein. Ausstiegsverhandlungen und konkrete Angebote an die sollen den Ausstieg aus der Kernenergie in Europa beschleunigen. Der Euratom-Vertrag muss
abgeschafft, die einseitige Begünstigung der Atomenergie beendet werden. Österreich darf neuen Milliardenkredite für den Neu- oder Fertigbau von AKW in Osteuropa keinesfalls zustimmen.
Gemeinsame EU-Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke dürfen nur auf höchstmöglichem Sicherheitsniveau festgeschrieben und nur in Verbindung mit einem gesamteuropäischen Ausstiegsszenario eingeführt werden.
Auf dem liberalisierten Europäischen Strommarkt muss es zu Reformen kommen. So stiegen die Stromexporte - teilweise zu Dumpingpreisen - aus Osteuropa in den letzten Jahren massiv an. Insbesondere Tschechien exportiert immer mehr Atom-Strom in den EU-Raum. Stromimporte aus Ländern, die in der Erzeugung niedrigere Umwelt- oder Sozialstandards anlegen, sollten verboten werden.
Euratom-Kredite
Seit 1977 kann EURATOM Kreditgarantien für Nuklearanlagen innerhalb der EU vergeben. Der Gesamtrahmen lag ursprünglich bei 500 Millionen Euro und wurde sukzessive auf derzeit 4 Milliarden Euro erhöht. Seit 1994 können EURATOM-Kredite auch für Anlagen außerhalb der EU verwendet werden. Zwischen 1988 und 1999 wurde kein einziger EURATOM-Kredit vergeben. Im Jahr 2000 kam es zur Trendwende. Für Nachrüstung und Fertigbau von AKW in Osteuropa wurden Kredite von insgesamt 893 Millionen Euro bewilligt. (Kosloduj 5 und 6 in
Bulgarien und K2/R4 in der Ukraine; letzterer ist allerdings bis heute nicht fix vergeben.) Zahlreiche weitere Kreditvergaben unter EURATOM sind im Gespräch. Neben dem Neubau eines AKW in Rumänien (Cernavoda 2) sind unter anderem der Fertigbau von 6 AKW an 4 Standorten in Russland und die Nachrüstung von 14 AKW in der Ukraine in Diskussion. Aus diesem Grund will die EU-Kommission auch das Euratom-Kreditvolumen um 2 Mrd. Euro auf insgesamt 6 Mrd. Euro erhöhen.
Die EU-Kommission behauptet, Euratom-Gelder würden für Sicherheitsnachrüstungen und Abwrackungen verwendet und somit Schutzzwecken dienen. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Behauptung nicht den Tatsachen entspricht. Die Gelder werden v.a. für die Fertigstellung und den Neubau von AKW in Osteuropa verwendet.
Euratom-Vertrag
EURATOM, auch als Europäische Atomgemeinschaft (EAG) bezeichnet, wurde gleichzeitig mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) durch die Römischen Verträge vom 27.3.1957 begründet. Gemeinsam bilden die drei Verträge die Grundlage für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG). Ziel von EURATOM ist die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie und diesbezüglicher Forschungen. Der EURATOM-Vertrag unterliegt keiner zeitlichen Befristung, dass Europäische Parlament hat kein Mitentscheidungsrecht. Für Erneuerbare Energieträger existiert kein vergleichbares Fördervertrag. Der Atomwirtschaft werden mit dem EURATOM-Vertrag EU-weite Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen
Energieträgern eingeräumt. Nach dem EU-Vertrag ist "die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt. Neben der Kernspaltung wird auch die Risikotechnologie Kernfusion gefördert.
Zahlreiche Gründe sprechen für eine Aufhebung EURATOM-Vertrages und eine Übernahme der erhaltenswerten Artikel (Gesundheitsschutz, Sicherheitskontrolle) in die EU-Verfassung. Neben gesundheits- und Sicherheitsaspekten sprechen auch Wettbewerbsargumente für eine Reform. Die Liberalisierung im Strombereich erfordert verstärkte Transparenz, einen fairen Zugang zu den Stromnetzen, Stärkung der KonsumentInnenrechte und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die StromproduzentInnen. Der EURATOM-Vertrag steht im klaren Widerspruch zu diesen Anforderungen.
Mit freundlichen Grüssen
Ihr Dialogbüro der Grünen

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  • Beschluss der Euratom-Revisionskonferenz muss österreichisches Ziel der Regierungskonferenz sein
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12.06.2004 | Autor*in: litschauer
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