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Slowakei klagt gegen neue EU-Gentechnik-Regeln

07.09.2026

Österreich soll Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof unterstützen – BIO AUSTRIA warnt vor Verlust von Vorsorgeprinzip, Kennzeichnung und Wahlfreiheit

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Mag. (FH) Barbara Riegler © BIO AUSTRIA / Fuchs
Wien - Die Entscheidung der Slowakei, gegen die im Juni beschlossene Lockerung der EU-Regeln für neue genomische Techniken (NGT) vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, stößt bei BIO AUSTRIA auf Zustimmung. Der größte Verband der österreichischen Biobäuerinnen und Biobauern fordert nun auch von Österreich Unterstützung für das Verfahren.
 

„Das neue Gentechnik-Recht verletzt das Vorsorgeprinzip und schränkt das Recht auf Wahlfreiheit massiv ein“, erklärt BIO AUSTRIA-Obfrau Barbara Riegler. Österreich habe die Gesetzesinitiative bereits abgelehnt und müsse nun konsequenterweise auch dafür eintreten, dass die offenen rechtlichen Fragen vom Europäischen Gerichtshof geprüft werden. 


Weniger Kontrolle für neue Gentechnik

Im Zentrum der Kritik steht die von der EU beschlossene Deregulierung bestimmter neuer genomischer Techniken. Nach Ansicht von BIO AUSTRIA fallen damit wesentliche Schutzmechanismen des bisherigen Gentechnikrechts weg.
 

Dazu zählen insbesondere Risikobewertungen sowie Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit für bestimmte NGT-Pflanzen. Ab 2028 soll ein großer Teil der mit neuen genomischen Techniken erzeugten Pflanzen von einer verpflichtenden Sicherheitsprüfung ausgenommen werden. Mit Ausnahme des Saatguts sollen entsprechende Produkte zudem nicht mehr als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen.
 

Für Konsumentinnen und Konsumenten könnte damit eine wichtige Information verloren gehen: Im Supermarkt wäre vielfach nicht mehr erkennbar, ob ein Produkt auf einer mit neuer Gentechnik veränderten Pflanze basiert. 

BIO AUSTRIA sieht darin einen erheblichen Eingriff in die Wahlfreiheit.  „Gerade mit Blick auf das Vorsorgeprinzip ist die Klage der Slowakei von großer Bedeutung“, sagt Riegler. Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sollten daher aus Sicht des Verbandes keine mit neuen genomischen Techniken erzeugten Pflanzen in die Umwelt freigesetzt werden. 


Slowakei zieht vor den EuGH

Die slowakische Regierung  hat eine Klage gegen die neue EU-Gesetzgebung beschlossen. Als Gründe werden unter anderem die anhaltenden Proteste gegen die Deregulierung sowie noch nicht ausreichend bekannte Auswirkungen der neuen Techniken angeführt.
 

Für BIO AUSTRIA bietet das Verfahren nun die Möglichkeit, zentrale Fragen des neuen Rechtsrahmens gerichtlich überprüfen zu lassen.  „Österreich hat aus gutem Grund gegen die Gesetzesinitiative gestimmt. Jetzt muss Österreich auch aktiv werden, damit alle offenen Fragen und Unzulänglichkeiten einer rechtlichen Prüfung unterzogen werden“, fordert Riegler. 


Bio bleibt gentechnikfrei

An der Position der Biolandwirtschaft soll sich durch die neuen EU-Regeln grundsätzlich nichts ändern. Der Einsatz von Gentechnik bleibt im Bio-Landbau ausgeschlossen,  sowohl bei klassischen gentechnischen Verfahren als auch bei neuen genomischen Techniken.

Für die Praxis könnte die neue Rechtslage allerdings erhebliche Konsequenzen haben. Denn je weniger Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit es gibt, desto schwieriger und aufwändiger wird es für jene Betriebe und Unternehmen, die bewusst auf Gentechnik verzichten wollen, entsprechende Lieferketten abzusichern.

„Wie aufwändig und kostenintensiv dieser Verzicht ist, hängt wesentlich von den rechtlichen Rahmenbedingungen ab“, so Riegler.

Österreich nimmt bei der gentechnikfreien Produktion eine besondere Stellung ein. Sowohl im biologischen als auch im konventionellen Bereich hat sich das Land als Vorreiter positioniert. Für BIO AUSTRIA ist das ein Argument dafür, dass Österreich seine Interessen auch auf europäischer Ebene stärker vertreten sollte.



Streit um Wahlfreiheit

Hinter dem Konflikt um die neuen Gentechnik-Regeln steht damit eine grundsätzliche Frage: Wie viel Transparenz brauchen Konsumentinnen und Konsumenten, wenn neue biotechnologische Verfahren in der Landwirtschaft eingesetzt werden?

Befürworter der Deregulierung argumentieren, dass bestimmte NGT-Verfahren gezielte Veränderungen ermöglichen, die auch durch natürliche Mutationen oder konventionelle Züchtung entstehen könnten. Kritiker warnen hingegen davor, unterschiedliche Verfahren rechtlich gleichzusetzen und damit bewährte Kontrollmechanismen aufzugeben.

Für BIO AUSTRIA steht dabei das Vorsorgeprinzip im Vordergrund. Die Klage der Slowakei sei deshalb nicht nur ein juristischer Schritt, sondern eine wichtige Auseinandersetzung über die künftige Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft.

„Das ist ein klarer Auftrag für Österreich, alles daran zu setzen, dass die Klage der Slowakei erfolgreich ist“, sagt Riegler.

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