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Semmering–Basistunnel neu: Geologe kritisiert Umweltverträglichkeitsprüfung

11.07.2013

UVP–Gutachter verschwieg Uran–Vorkommen im UVP–Gutachten

© sxc.hu
© sxc.hu
Gemäß Ministerratsbeschluss 2005 sollte der „Semmering–Basistunnel neu„ (SBTn) von Gloggnitz bis in den Raum Mürzzuschlag–Langenwang verlaufen. Dementsprechend entwickelten die ÖBB die Bahnhofsstandorte Mürzzuschlag–Hönigsberg, Pichlwang und Langenwang. Mürzzuschlag wäre dadurch aber „weg vom Fenster„ und brachte demnach 2006 einen Gegenvorschlag ein – nämlich eine Variante mit dem bestehendem Bahnhofsstandort in der Stadtgemeinde. Dies bedingte jedoch eine gewaltige Schleife gegen Süden (außerhalb des ursprünglichen Planungsraumes), um die Steigung aufgrund des Höhenunterschiedes zwischen Gloggnitz (442) und Mürzzuschlag (670) überhaupt bewerkstelligen zu können. Diese sogenannte „Pfaffensattel„–Trasse wurde 2008 sodann auch beschlossen und in weiterer Folge zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht.
Der Geologe Dr. Wolfgang Vetters weist nun in einer fachlichen Stellungnahme auf mehrere Mängel betreffend der geowissenschaftlichen Planung der sogenannten „Pfaffensattel„–Trasse hin, „die zu technischen sowie gesundheitsgefährdeten Problemen führen können„. Vor allem weist er auf die Uran–Vererzung der Basisschichten des sogenannten Semmering–Quarzitklomplexes hin. Vetters bemängelt, dass auf die Uran–Vererzung im Trassenbereich des geplanten „Semmering–Basistunnels neu„ in den Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG 1 und 2) im Rahmen der Genehmigungsverfahren zum SBTn–Projekt nicht eingegangen wurde.
Bemerkenswert hierbei ist auch, dass der zuständige UVP–Gutachter, MR Univ.–Prof. Dr. Leopold Weber (er ist Herausgeber des „Handbuches der Lagerstätten der Erze, Industrie­minerale und Energierohstoffe Österreichs„, in dem das Uran–Vorkommen am Semmering beschrie­ben ist) im UVG zum SBTn das Uran–Vorkommen mit keiner Silbe erwähnt.
Für „Alliance For Nature„ stellt dieser Sachverhalt einen gravierenden Verfahrensfehler dar; sie hat deshalb auch den NÖ Landeshauptmann Erwin Pröll darüber in Kenntnis gesetzt. Dieser hatte 2008 die konsequente und korrekte Abwicklung aller behördlicher Verfahren als Voraussetzung für seine Zustimmung zum SBTn–Projekt genannt.
In ihrem Schreiben fragt die Umweltorganisation, ob er als zuständige Behörde eine nochmalige Durchführung der Genehmigungsverfahren veranlassen wird, um feststellen zu lassen und um sicherzugehen, dass es durch den Bau des „Semmering–Basistunnels neu„ nicht zu einer Kontaminierung niederösterreichischer Gewässer und in weiterer Folge des NÖ Landschaftsschutzgebietes „Rax–Schneeberg„, des Europa­schutzgebietes „Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax„ und des UNESCO–Welterbes „Semmeringbahn mit umgebender Landschaft„ kommt.
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11.07.2013 | Autor*in: holler
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