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Schlechter Stil: BMWET Verordnungs-Begutachtung über Weihnachten

24.12.2025

Regierung schickt ohne Not und ohne Veröffentlichung des zugehörigen Gutachtens Förderverordnungen mit Frist bis 9.1. in Begutachtung. Erneute Verunsicherung der Branche

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© kai Stachowiak - pixabay.com
Obwohl noch im Herbst eine Regelung für das kommende Jahr beschlossen wurde und sich die Branche darauf eingestellt hat, schickt die Regierung nunmehr in einer unnötigen Hau-Ruck-Aktion neue Verordnungsentwürfe für die EAG-Förderung in Begutachtung. Das zu Grunde liegende Gutachten wurde bisher nicht veröffentlicht was eine Beurteilung noch schwieriger macht. Auch ein entsprechender Austausch mit der Branche fand bisher nicht statt. 


Als besonders schlechten Stil nimmt man dabei die Begutachtungsfrist wahr: „Auch unsere MitarbeiterInnen und wir in Vorstand und Geschäftsführung haben über die Feiertage eigentlich anderes geplant, als eine Verordnung durchzuarbeiten, die aktuell nicht notwendig ist und erneut für unnötige Verunsicherung in der Branche sorgt!“ zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger über die kurze Begutachtungsfrist bis 9.1. verärgert. „Für einen strukturierten Prozess, unter Abwägung aller notwendigen Aspekte, an dessen Ende eine sinnvolle Verordnung stehen würde könnte man sich ohne Probleme ausreichend Zeit geben.“ so seine Forderung. Damit könnte man auch auf das eben erst beschlossene ElWG eingehen, das bisher aufgrund der kurzen Zeit wohl nicht berücksichtigt werden konnte. So sorge man nur für weitere Verunsicherung und verzögere den für niedrigere Strompreise und die Ankurbelung der Wirtschaft dringend notwendigen Ausbau der Kleinwasserkraft.
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24.12.2025
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