Salzburg: WWF kritisiert geplante Nachtbejagung von geschützten Arten
Konkret will die Landesregierung den Einsatz von elektronischen Bildverstärkern, Wärmebildgeräten und anderen künstlichen Nachtzielhilfen künftig auch zur Jagd auf Biber und Beutegreifer erlauben. Eine solche Regelung wäre rechtswidrig. Denn die FFH-Richtlinie der Europäischen Union schreibt vor, dass nichtselektive Fang- und Tötungsmethoden für geschützte Arten verboten sein müssen - also Methoden, mit denen etwa im Dunkeln nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass geschützte Arten verwechselt oder unabsichtlich getötet werden. Dazu zählt ausdrücklich die vorgesehene Technik für das Schießen bei Nacht.
Der WWF fordert die Salzburger Landesregierung auf, die geplante Ausweitung der Nachtbejagung auf geschützte Arten sowie den Einsatz künstlicher Nachtzielhilfen sofort zu streichen. Jegliche Änderungen des Jagdgesetzes müssen vollständig mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang gebracht werden.