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Salzburg: WWF kritisiert geplante Nachtbejagung von geschützten Arten

06.12.2025

Naturschutzorganisation warnt vor Verstoß gegen EU-Recht - Landesregierung will Nachtjagd ausweiten und Einsatz von Nachtsichtgeräten sogar gegen geschützte Tiere ermöglichen

Biber(DSC05439 dxo) © Helmut Niederwieser.jpg
Biber © Helmut Niederwieser
Wien - Die Naturschutzorganisation WWF kritisiert in einer aktuellen  Stellungnahme den Begutachtungsentwurf zur Novelle des Salzburger Jagdgesetzes. Demnach will die Landesregierung die Nachtjagd ausweiten und den Einsatz von Nachtsichtgeräten sogar gegen geschützte Tiere ermöglichen - darunter Arten wie Biber, Wolf oder Goldschakal. „Der Einsatz von Nachtzielgeräten gegen geschützte Arten widerspricht eindeutig dem EU-Recht. Dass Salzburg diese Praxis dennoch erlauben will, ist rechtlich unhaltbar und für viele Tiere gefährlich“, sagt WWF-Experte Christian Pichler. Er warnt vor Verwechslungen bzw. unabsichtlichen Tötungen. "In der Schweiz hat ein Wildhüter in der Nacht drei seltene Luchse erschossen, weil er sie mit anderen Wildtieren verwechselt hatte. Diese Tragödie zeigt, wie riskant und fahrlässig die Nachtjagd auf geschützte Arten sein kann“, nennt Pichler ein Beispiel aus dem Vorjahr.

Konkret will die Landesregierung den Einsatz von elektronischen Bildverstärkern, Wärmebildgeräten und anderen künstlichen Nachtzielhilfen künftig auch zur Jagd auf Biber und Beutegreifer erlauben. Eine solche Regelung wäre rechtswidrig. Denn die FFH-Richtlinie der Europäischen Union schreibt vor, dass nichtselektive Fang- und Tötungsmethoden für geschützte Arten verboten sein müssen - also Methoden, mit denen etwa im Dunkeln nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass geschützte Arten verwechselt oder unabsichtlich getötet werden. Dazu zählt ausdrücklich die vorgesehene Technik für das Schießen bei Nacht.

Der WWF fordert die Salzburger Landesregierung auf, die geplante Ausweitung der Nachtbejagung auf geschützte Arten sowie den Einsatz künstlicher Nachtzielhilfen sofort zu streichen. Jegliche Änderungen des Jagdgesetzes müssen vollständig mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang gebracht werden.

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