S8 vor neuem Verfahrens-Marathon: Höchstgericht hebt Urteil auf – Entscheidung weiterhin in weiter Ferne
Wie die Umweltorganisation VIRUS und die Bürgerinitiative Bürgerinitiative Marchfeld mitteilen, hat der Verwaltungsgerichtshof ein zentrales Urteil aufgehoben und das Verfahren damit zurück an das Bundesverwaltungsgericht verwiesen.
Doch wer nun ein grünes Licht für das umstrittene Straßenprojekt erwartet, liegt laut den Kritikern falsch. „Das bedeutet keinesfalls eine Entscheidung für die S8, sondern den Beginn eines weiteren, aufwändigen Verfahrens – mittlerweile im dritten Rechtsgang“, erklärt Wolfgang Rehm, Sprecher beider Organisationen.
Das Höchstgerichtsurteil muss zwar noch im Detail analysiert werden, doch erste Einschätzungen deuten darauf hin, dass die Projektstrategie der ASFINAG Wirkung gezeigt haben könnte. Demnach wurde die S8-West in mehrere Abschnitte aufgeteilt und mit sogenannten Eventualanträgen versehen – ein juristisch komplexes Konstrukt, das nun zusätzliche Verfahren nach sich ziehen dürfte.
Die Folge: eine neue „Verfahrenslawine“ mit weiteren Ermittlungen und voraussichtlich mindestens drei Gerichtsverhandlungen.
Selbst wenn das Projekt die nächste Umweltverträglichkeitsprüfung überstehen sollte, ist ein rascher Baustart nicht in Sicht. Weitere Genehmigungen – etwa im Wasserrecht und Naturschutz – stehen noch aus, teils wurden entsprechende Anträge noch gar nicht eingebracht.
Damit droht dem Projekt eine weitere jahrelange Verzögerung.
Die Gegner der S8 sehen sich durch die Entwicklung bestätigt und fordern ein grundsätzliches Umdenken. Statt weiter auf das umstrittene Straßenprojekt zu setzen, solle das Land Niederösterreich neue Wege einschlagen.
„Es wäre an der Zeit, die betroffenen Anrainer – insbesondere entlang der B8 – aus dieser Geiselhaft zu befreien und endlich echte Lösungen zu entwickeln“, so Rehm.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bringt keine Klarheit, sondern verlängert die Unsicherheit rund um die S8. Klar ist nur: Der Konflikt um die Marchfeld-Schnellstraße bleibt ein juristischer und politischer Dauerbrenner – mit offenem Ausgang und steigender Komplexität.