S34/Spange Wörth: Nächster Knalleffekt – Bundesverwaltungsgericht nimmt Ermittlungen wieder auf
Voreilige Siegesrufe nach EuGH-Urteil?
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Februar (Rechtssache C-131/24 „VIRUS ua.“) herrschte im Lager der S34-Befürworter kurzzeitig Euphorie. Man sprach von „Klarheit“ und einem baldigen Baustart. Doch diese Einschätzung scheint nun wie ein Kartenhaus in sich zusammenzufallen.
Wolfgang Rehm, UVP-Koordinator der Umweltorganisation VIRUS, spart nicht mit Kritik an der Gegenseite: „Einige wunschdenkende S34-Befürworter haben offenbar schneller geredet, als sie das Urteil überhaupt gelesen und verstanden haben konnten. Die tatsächliche Sachlage sieht eben anders aus.“
Der Grund für den erneuten Stopp und die tiefergehenden Ermittlungen liegt im Detail des EU-Rechts. Aus dem jüngsten Urteil ergibt sich laut Experten ein erhöhter Ermittlungsbedarf hinsichtlich des Artenschutzes – konkret geht es um den Schutz von Waldvögeln und Fledermäusen.
Die Umweltorganisationen hatten unmittelbar nach dem EuGH-Urteil entsprechende Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht deponiert, um auf die rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen. Das Gericht scheint dieser Argumentation nun zu folgen. Eine direkte Genehmigung des Projekts ohne diese Klärungen wäre rechtlich kaum haltbar gewesen.
Für Wolfgang Rehm ist die Wiederaufnahme des Verfahrens ein Beweis dafür, dass das Projekt in seiner jetzigen Form rechtlich auf wackeligen Beinen steht. Die Situation sei „tatsächlich komplexer, als allzu schlichte Denkweisen es nachvollziehen können“, so Rehm..
Die Anberaumung der Verhandlung für die betroffene Region zeigt vor allem eines: Das letzte Wort zur S34 ist noch lange nicht gesprochen.