S34-Spange Wörth: Gerichtsurteil bringt großes Fragezeichen
Nach Angaben von VIRUS enthält die Entscheidung des BVwG eine aufschiebende Bedingung, wonach zunächst ein weiteres UVP-Änderungsgenehmigungsverfahren durchgeführt werden müsse. Erst danach könne die abgeänderte Bewilligung tatsächlich genutzt werden.
„Eine aufschiebende Bedingung verunmöglicht eine Inanspruchnahme des vom Gericht abgeänderten Bescheides, bevor nicht ein UVP-Änderungsgenehmigungsverfahren beantragt und durchgeführt wurde“, erklärt VIRUS-Verfahrenskoordinator Wolfgang Rehm.
Auslöser für das zusätzliche Verfahren seien laut VIRUS bislang nur unzureichend konkretisierte Naturschutzmaßnahmen. Diese hätten nach Ansicht der Organisation bereits im nun abgeschlossenen Verfahren vollständig behandelt werden müssen.
„Das wurde von uns wiederholt gefordert und hätte eigentlich Gegenstand des gerade abgeschlossenen Verfahrens sein müssen, wurde aber durch diesen vermeintlichen Kunstgriff ausgelagert“, kritisiert Rehm.
Die Umweltorganisation hält diese Vorgangsweise für rechtlich problematisch und kündigt an, diesen Punkt bei einer möglichen Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zum Thema zu machen.
Ein Änderungsverfahren könnte sich, ähnlich wie das ursprüngliche UVP-Verfahren , über mehrere Instanzen ziehen. Dabei müssten auch die bisherigen Verfahrensparteien erneut eingebunden werden.
Nach Einschätzung von VIRUS bedeutet dies, dass die aktuelle Bewilligung nicht unmittelbar genutzt werden könne und ein Baubeginn auf unbestimmte Zeit nicht möglich sei.
„Die Ampel steht somit unbefristet weiter auf rot“, sagt Rehm und bezeichnet den Ausgang für die Projektbefürworter als möglichen „Pyrrhussieg“.
Die S34-Spange Wörth ist seit Jahren Gegenstand intensiver Diskussionen zwischen Befürwortern, die eine bessere Verkehrsanbindung und Entlastung bestehender Straßen erwarten, und Umweltorganisationen, die negative Auswirkungen auf Natur, Klima und Flächenverbrauch befürchten. Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich davon ab, wie die rechtlichen Fragen rund um das zusätzliche Genehmigungsverfahren geklärt werden.