S1: Gerichtsverhandlung sorgt wieder für Lobautunnel-Spannung
Parallel zu erfolgten Interventionen des Bundeskanzleramts beim EuGH selbst solle nun das Bundesverwaltungsgericht – gehe es nach den Wunschvorstellungen der Autobahnbauer – seinen Antrag wieder zurückziehen. „Man hätte gerne, dass für die höchstpriviliegierte Asfinag alles weiter seinen seit Jahrzehnten gewohnten Gang gehen kann,“ kritisiert Rehm. Dazu habe Bundesminister Hanke im September 2025 eine bereits laufende Strategische Umweltprüfung zu S1 wegen unerwünschter Ergebnisse abgedreht und rechtlich und fachlich inkorrekt in einer von der Asfinag durchgeführten und vom Minister abgesegneten Einzelfallprüfung behauptet, es hätte ohnehin nie eine derartige Prüfung gebraucht.
"Von der Frage der nicht durchgeführten Prüfung hängt wiederum ab, ob für die S1 weitere Genehmigungen erteilt werden können,“ so Rehm, der es als ein gutes Zeichen sieht, dass der BVwG-Richtersenat dem Asfinag-Vorstoß nicht unmittelbar gefolgt ist, sondern in einer Gerichtsverhandlung die Rechtmäßigkeit der Hanke-Feststellung erörtern möchte. Der Auseinandersetzung im Gerichtssaal ab 9:00 Uhr vorausgehend findet vor dem Gerichtsgebäude die mittlerweile traditionelle Frühdemonstration statt. „Es geht nun somit darum, ob sich rechtliche und fachliche Korrektheit oder politischer Druck durchsetzt,“ so Rehm