Rüge der EU-Kommission an Österreichs Ökostromentwicklung
Noch vor wenigen Tagen hat Wirtschaftsminister Bartenstein von einer "Übererfüllung der österreichischen Ökostromziele" gesprochen und damit die geplante Demontage des Ökostromgesetzes begründet. Der heute vorliegende offizielle EU-Bericht dokumentiert diese Aussagen als reine Falschmeldung und Fehlinformation durch den Minister. Der Bericht bescheinigt, dass Österreich nach derzeitigem Trend seine Ökostromziele nicht erreichen wird.
Die EU-Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. September 2001 legt für Österreich im Einvernehmen mit Österreich einen Zielwert für Strom aus erneuerbaren Energieträgern von 78,1 % im Jahr 2010 fest. Dieses Ziel wurde im Bundesökostromgesetz in § 4 festgeschrieben.
Der am 26. Mai in Brüssel verabschiedete offizielle Zwischenevaluierungsbericht zeigt klar auf, dass Österreich seine Ökostromziele nicht erreichen wird sondern derzeit sogar einen sinkenden Ökostromanteil aufweist: von 70% im Jahr 1997 auf 68% 2002. Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedsstaaten dezidiert zur konkreten Maßnahmenumsetzung auf, um die Zielerreichung doch noch sicherzustellen. Dass Bartenstein angesichts dieser Tatsachen von einer Übererfüllung der Ökostromzielsetzungen spricht, ist klare Irreführung.
Der oö. Energielandesrat Rudi Anschober unterstützt daher den Beschluss der Landeshauptleute, die sich klar zum weiteren Ausbau und zur Förderung von Ökoenergie in Österreich auf der Basis des bestehenden Ökostromgesetzes bekennen. Anschober: "Angesichts dieser peinlichen gelben Karte aus Brüssel muss BM Bartenstein handeln und umgehend mit den Ländern die Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung der bestehenden Ökostromverordnung, die Ende 2004 ausläuft, aufnehmen! Es besteht keinerlei Veranlassung auf Zuruf von Interessensgruppen das Gesetz als solches in einer Ho-Ruck Aktion zu kippen". In der zu erarbeitenden neuen Verordnung sollen auch Verbesserungen und Adaptierungen vorgenommen werden, um eine kontinuierliche, ausgewogene Entwicklung der einzelnen Ökostromsparten sicherzustellen.
Die EU-Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27. September 2001 legt für Österreich im Einvernehmen mit Österreich einen Zielwert für Strom aus erneuerbaren Energieträgern von 78,1 % im Jahr 2010 fest. Dieses Ziel wurde im Bundesökostromgesetz in § 4 festgeschrieben.
Der am 26. Mai in Brüssel verabschiedete offizielle Zwischenevaluierungsbericht zeigt klar auf, dass Österreich seine Ökostromziele nicht erreichen wird sondern derzeit sogar einen sinkenden Ökostromanteil aufweist: von 70% im Jahr 1997 auf 68% 2002. Die Europäische Kommission fordert die Mitgliedsstaaten dezidiert zur konkreten Maßnahmenumsetzung auf, um die Zielerreichung doch noch sicherzustellen. Dass Bartenstein angesichts dieser Tatsachen von einer Übererfüllung der Ökostromzielsetzungen spricht, ist klare Irreführung.
Der oö. Energielandesrat Rudi Anschober unterstützt daher den Beschluss der Landeshauptleute, die sich klar zum weiteren Ausbau und zur Förderung von Ökoenergie in Österreich auf der Basis des bestehenden Ökostromgesetzes bekennen. Anschober: "Angesichts dieser peinlichen gelben Karte aus Brüssel muss BM Bartenstein handeln und umgehend mit den Ländern die Verhandlungen über eine Nachfolgeregelung der bestehenden Ökostromverordnung, die Ende 2004 ausläuft, aufnehmen! Es besteht keinerlei Veranlassung auf Zuruf von Interessensgruppen das Gesetz als solches in einer Ho-Ruck Aktion zu kippen". In der zu erarbeitenden neuen Verordnung sollen auch Verbesserungen und Adaptierungen vorgenommen werden, um eine kontinuierliche, ausgewogene Entwicklung der einzelnen Ökostromsparten sicherzustellen.