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Rückschlag für die S8: Verfassungsgerichtshof weist Beschwerden von ASFINAG und Land Niederösterreich ab

08.01.2026

Umweltorganisation VIRUS sieht guten Jahresbeginn für Marchfeld und Donaustadt

RechtJustizParagraph.jpg.jpg
© succo - pixabay.com
Wien – Ein weitere Entscheidung  im jahrelangen Streit um die S8 Marchfeld Schnellstraße: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerden von ASFINAG und dem Land Niederösterreich gegen die negative Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtshofes (BVwG) abgewiesen. Damit bleibt die rechtskräftige Nichtgenehmigung des Projekts vorerst aufrecht.

Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, sah der VfGH keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Entscheidung des BVwG. Weder ASFINAG noch das Land Niederösterreich seien in ihren verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten verletzt worden.

„Der Verfassungsgerichtshof hat die behauptete Kompetenzüberschreitung des Bundesverwaltungsgerichts klar verneint“, erklärt VIRUS-Sprecher Wolfgang Rehm. „ASFINAG und Land Niederösterreich sind mit ihrem ersten außerordentlichen Rechtsmittel gescheitert.“ 
 

Nur noch der Verwaltungsgerichtshof offen 

Damit bleiben den Projektbetreibern nur noch wenige rechtliche Optionen. Anhängig sind derzeit Revisionen der ASFINAG und des Landes Niederösterreich sowie eine Amtsrevision des Verkehrsministeriums beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Ob diese überhaupt behandelt werden, ist allerdings noch offen.
 

Rehm zeigt sich skeptisch, dass der VwGH zu einer anderen Einschätzung kommen könnte: „Bei den dort ebenfalls aufgeworfenen Kompetenzfragen ist nicht zu erwarten, dass der Verwaltungsgerichtshof das anders beurteilt als der Verfassungsgerichtshof.“ Allenfalls könnten noch Fragen der einfachen Rechtsrichtigkeit, nicht aber der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden. 

 

Kritik an politischer Fixierung auf die S8 

Aus Sicht von VIRUS sollte der Fokus nun nicht länger auf weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen liegen. „Mit dem Verwaltungsgerichtshof bleibt den zumeist sehr lautstarken Autobahnbefürwortern in Landes- und Bezirkspolitik nur noch ein letzter Strohhalm“, so Rehm. Stattdessen sei es an der Zeit, sich ernsthaft mit zukunftsfähigen Verkehrslösungen für das Marchfeld auseinanderzusetzen. 

Auch alternative Trassenführungen würden daran nichts ändern: „Selbst mit kleinräumigen Trassenverschiebungen wird es keine S8 geben können“, betont Rehm. 
 

„Guter Jahresbeginn für die Region“ 

Für die Marchfeldregion und die Wiener Donaustadt wertet VIRUS die Entscheidung als positives Signal. „Das ist ein guter Jahresbeginn für die Region“, so Rehm abschließend. „Die Chancen steigen, dass die Blockadepolitik, für die die S8 über Jahrzehnte instrumentalisiert wurde, irgendwann überwunden wird.“

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